Zudem verlieren Minijobber*innen ihren Arbeitsplatz schneller als festangestellte Kolleginnen und Kollegen. Dabei überwiegen auch für Unternehmen die Vorteile, wenn sie Mitarbeiter*innen einstellen, statt sie in Minijobs zu beschäftigen. Welche Arten von Teilzeit-Arbeitsverhältnissen gibt es überhaupt? Was versteht man unter einem Mini- oder Midijob? Warum lohnt es sich, den Mini- oder Midijob in ein beitragspflichtiges Arbeitsverhältnis umzuwandeln? Das erfahren Interessierte im Online-Seminar von Nadine Pfeiffer, Fachanwältin für Arbeitsrecht, am: Mittwoch, 11. November, von 9.30 bis 11.30 Uhr.
Anmeldungen werden bis zum 6. November per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder telefonisch unter 06181 672-222 von Ruth Hohage, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, entgegengenommen. Die Zugangsdaten für den Online-Workshop werden dann per Mail versandt. Die Teilnehmer/innenzahl ist begrenzt. Die Teilnahme ist kostenlos.
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