Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

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Anlässlich des internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen fordert ver.di Hessen die Arbeitgeber*innen auf, sich stärker mit dem Thema zu befassen.



Die stellvertretende Landesbezirksleiterin von ver.di Hessen, Angelika Kappe: „Gewalt geschieht nicht nur im privaten Bereich, sondern ebenso am Arbeitsplatz und somit in der Gesellschaft. Arbeitgeber*innen müssen sich klar gegen Gewalt positionieren und betriebliche Konzepte entwickeln, die Hilfe und Unterstützung für Betroffene bieten.“ So äußert sich Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz häufig in sexueller Belästigung. Eine Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes aus 2019 zeigte, dass jede elfte erwerbstätige Person bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren hat. Frauen waren mehr als doppelt so häufig betroffen wie Männer.

„Nur wenige von ihnen suchen professionelle Unterstützung. Viele wissen gar nicht, wohin sie sich wenden müssten“, so Juliane Elpelt, Gewerkschaftssekretärin für Frauen- und Gleichstellungspolitik bei verdi Hessen. „Hier müssen Arbeitgeber*innen ansetzen.“ Durch die Corona Pandemie habe das Thema Gewalt eine Wendung genommen, so Elpelt. „Häusliche Gewalt kann sich viel ungehinderter ausbreiten, wenn die Menschen mehr Zuhause sind, weil sie von dort aus arbeiten oder von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind. Dadurch ist Gewalt gegen Frauen noch weniger sichtbar.“ Im Jahr 2019 waren laut kriminalstatistischer Auswertung des Bundeskriminalamts mehr als 115.000 Frauen Opfer von Partnerschaftsgewalt. Wir müssen befürchten, dass diese Zahlen durch Corona stark ansteigen.“

Für den arbeitsweltlichen Bereich fordert ver.di mit den anderen DGB-Gewerkschaften Aufklärung und strikte strafrechtliche Konsequenzen für Täter*innen. Dazu gehört die Umsetzung der ILO Konvention 190. Die Konvention 190 zum Schutz der Betroffenen am Arbeitsplatz wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization ILO) im Jahr 2019 beschlossen. Es war das erste internationale Übereinkommen gegen Gewalt am Arbeitsplatz. Die ILO Konvention 190 sieht zur Aufklärung ein breites Spektrum an Untersuchungs- und Abhilfemaßnahmen vor, wie zum Beispiel Beschwerdemöglichkeiten, Streitbeilegungsmechanismen sowie gerichtliche Verfahren. Darüber hinaus werden den Opfern weitreichende Unterstützungsmaßnahmen zugesichert.

Damit diese Konvention aber insbesondere Frauen auch wirklich schützen kann, müssen die EU-Mitgliedsstaaten das Übereinkommen ratifizieren. Dazu müsste sie der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs ermächtigen. Doch weil einige Länder die Beschlussfassung in diesem Rat blockieren, liegt das Verfahren insgesamt auf Eis.  Wir fordern, diese Blockadehaltung aufzugeben und das Übereinkommen endlich zu ratifizieren.


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