Minijobber*innen sind Hauptverlierer

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Die Corona-Krise hat für viele geringfügig Beschäftigte, die sogenannten Minijobber*innen, gravierende Folgen.



Das zeigt eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Um 850.000 oder 12 Prozent lag die Zahl der Minijober*innen im Juni 2020 demnach niedriger als ein Jahr zuvor. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist im selben Zeitraum um lediglich 0,2 Prozent gesunken. Der entscheidende Unterschied: Beschäftige in Minijobs haben keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Zudem haben viele nur einen befristeten oder gar keinen Arbeitsvertrag. Und schließlich sind von den Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie vor allem Branchen mit einem hohen Anteil an Minijobs betroffen, beispielsweise das Gastgewerbe oder die Veranstaltungsorganisation.

Von denjenigen, die im Jahr 2019 ausschließlich einen Minijob hatten, ist im Frühjahr 2020 fast die Hälfte keiner bezahlten Tätigkeit mehr nachgegangen. „Minijobber*innen verlieren in einer Wirtschaftskrise vergleichsweise schnell ihre Beschäftigung. Deshalb trifft sie die derzeitige Situation besonders hart. Sie gehören auf jeden Fall zu den Verlierer*innen der coronabedingten Rezession“, sagt Ruth Hohage, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Hanau. „Sie verlieren nicht nur schneller ihre Jobs, sondern erhalten auch keine Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld. Auch das kürzlich ausgeweitete Kinderkrankengeld gilt nicht für sie.“

Minijobber*innen sind nicht krankenversichert, erhalten keine oder eine sehr geringe Rente, wenig Anerkennung für ihre Arbeit und haben meist keine Aussicht auf eine Fortbildung. Frauen, die nach einer Familienzeit in eine nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigung einsteigen, sind dafür häufig überqualifiziert. Auf Dauer wirkt ein Minijob demotivierend, weil Minijobber*innen häufig nicht in betriebliche Abläufe eingebunden werden. Sie identifizieren sich weniger mit dem Arbeitgeber. Zumeist ist die Fluktuation hoch.

Die Vorteile für Unternehmen, wenn sie Minijobber*innen sozialversicherungspflichtig beschäftigen, liegen auf der Hand: Sie sichern sich Fachkräfte und haben eine geringere Personalfluktuation. Denn fest angestellte Beschäftigte zeigen mehr Leistungsbereitschaft und bilden sich häufiger weiter. Zudem senken sie die Personalkosten, da die Fluktuation geringer ist und damit die Personalsuche und die Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen wegfällt und der Minijob mit etwa 30 Prozent Abgaben auch relativ teuer ist. Durchaus attraktiv für Beschäftigte im Niedriglohnbereich ist der Midijob. Midijob nennt man den Übergangsbereich, bei dem 450,01 bis 1.300 Euro verdient werden können. Trotz reduzierter Beiträge zur Sozialversicherung sind Arbeitnehmer*innen damit versichert. Sie haben beispielsweise bei Arbeitszeitreduzierung Ansprüche auf Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld.

Fazit: Es lohnt fast immer, den Minijob in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umzuwandeln. „Minijobber*innen sollten auf ihren Arbeitgeber zugehen und dies zum Thema machen“, rät Ruth Hohage. Am 25. Juni wird es einen Fachtag im Berufsinformationszentrum der Arbeitsagentur Hanau mit dem Titel „Minijob - da geht noch mehr“ geben. Vorträge einer Arbeitsrechtlerin und einer Rentenspezialistin, eine Ausstellung und ein Markt der Möglichkeiten geben umfassende Information. Veranstaltet wird dieser Fachtag vom Bündnis für Familie des Main-Kinzig-Kreises und dem Netzwerk Frauen und Arbeitsmarkt.


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