EGBA: Deutsche Strafsteuer verstößt gegen europäisches Recht

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Die European Gaming and Betting Association (EGBA) hat argumentiert, dass die von Deutschland vorgeschlagene 5,3 %ige Umsatzsteuer für Online-Casinos nicht nur Spieler zu nicht lizenzierten Betreibern drängen würde, sondern auch gegen EU-Recht verstößt.



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Während Deutschlands vierter Glücksspielstaatsvertrag - der Online-Casinos erlaubt - von allen 16 Bundesländern genehmigt wurde und am 1. Juli in Kraft treten wird, sind die Steuersätze noch nicht endgültig festgelegt worden. Der Bundesrat hat einen Vorschlag an den Bundestag zur endgültigen Genehmigung geschickt, die voraussichtlich erteilt werden wird. Nach diesem Vorschlag würden Online-Slots und -Poker mit 5,3 % des Umsatzes besteuert, ein Satz, den die EGBA als "strafend" bezeichnet.

Der Branchenverband argumentierte, dass die Steuer dazu führen würde, dass das Hauptziel des Abkommens nicht erreicht wird: Spieler in den regulierten Markt zu bringen. Die EGBA zitierte einen aktuellen Bericht von Goldmedia im Auftrag von Entain, Flutter Entertainment und der Novomatic-Tochter Greentube, der besagt, dass durch den Steuersatz rund 49% der Spieler auf nicht lizenzierte Seiten ausweichen würden.

"Spieler außerhalb des regulierten Marktes würden dem Schutz der deutschen Verbrauchergesetze entzogen werden, was die vorgeschlagene Steuer unvereinbar mit dem Hauptziel der neuen Online-Glücksspiel-Regulierung des Landes macht", hieß es.

Außerdem verstoße der Steuersatz gegen europäisches Recht, da er dem landbasierten Sektor einen Vorteil gegenüber dem Online-Sektor verschaffe. Nach den EU-Beihilfevorschriften darf ein Mitgliedstaat keinen Vorteil für bestimmte Unternehmen oder Industriezweige, oder für Unternehmen in bestimmten Regionen, in einer Weise gewähren, die den Handel durch Eingriffe wie Steuersätze beeinflusst. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen von diesem Gesetz, einschließlich Ausnahmen, die auf einer Fall-zu-Fall-Basis gewährt werden können. "Die vorgeschlagene Steuermaßnahme ist bestrafend und würde zum Beispiel in Bayern dazu führen, dass Online-Poker und Spielautomaten mit vier- bis fünfmal höheren Sätzen besteuert werden als ihr Einzelhandelsäquivalent in landbasierten Casinos und 15-mal höher als Spielautomaten in landbasierten Spielhallen", heißt es. "Dies würde einen erheblichen und unfairen Steuervorteil für Deutschlands landbasierte Betreiber gegenüber ihren Online-Pendants bedeuten. Die EGBA ist der Meinung, dass dies gemäß EU-Recht eine illegale staatliche Beihilfe darstellen würde."

Während die Steuersätze für landbasierte Glücksspiele von Bundesland zu Bundesland variieren können, schätzt Goldmedia den Unterschied in den Steuerrechnungen zwischen dem landbasierten und dem Online-Sektor in Bayern auf 293,9 Millionen Euro, wobei Spielautomatenhallen mit 178,1 Millionen Euro den größten Vorteil hätten.

Derzeit dürfen Betreiber in Deutschland Online-Glücksspiele im Rahmen einer Übergangsregelung anbieten, wobei sie sich an die Bedingungen des Staatsvertrags halten müssen. Zu diesen Bedingungen gehört die Beschränkung von Spielautomaten auf ein Einsatzlimit von 1 € pro Drehung und eine durchschnittliche Drehgeschwindigkeit von fünf Sekunden.


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