CBD und THC - Worin liegen die Unterschiede?

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In der Cannabispflanze stecken über 100 verschiedene Cannabinoide. Die bekanntesten von ihnen sind zweifellos CBD und THC.



Doch worin unterscheiden sich die beiden Substanzen? Wie gestalten sich die Wirkungsweisen und wie werden sie juristisch gehandhabt? Obwohl das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Arzneimittelgesetz (AMG) die Definitionen und Grenzwerte genau regelt, gelten in der Praxis noch immer Unklarheiten und Grauzonen.

So wird CBD rechtlich betrachtet

CBD ist die Kurzform für Cannabidiol und macht rund 40% der Inhaltsstoffe in der Cannabispflanze aus. Da es keine berauschende, sondern nur eine entkrampfende und angstlösende sowie entzündungshemmende Wirkung hat, ist CBD legal. Allerdings kommt es in der Rechtsauslegung auf die Darreichungsform und die Zusammensetzung des jeweiligen Produkts an.

Im Handel dürfen CBD-Erzeugnisse nicht als Rauchwaren oder Arzneimittel deklariert werden. Enthalten die Produkte mehr als 0,2% THC, gelten sie als nicht verkehrsfähig, sodass ein freier Verkauf ausgeschlossen ist. Eine Grauzone bilden CBD-Blüten. Einerseits sind sie theoretisch erlaubt, sofern sie den THC-Grenzwert nicht überschreiten, doch andererseits gibt es Bundesländer, wie beispielsweise Baden-Württemberg, die den Besitz und Handel grundsätzlich verbieten. Hinzu kommt, dass die optische Ähnlichkeit von THC- und CBD-Blüten dazu führt, dass Strafverfolgungsbehörden in Verdachtsfällen beide Substanzen konfiszieren. 

Die Gesetzeslage beim THC

Der berauschende Stoff der Cannabispflanze ist das Tetrahydrocannabinol, kurz THC. Dieses gilt in Deutschland seit 2011 als verschreibungspflichtiges Betäubungsmittel für Patienten mit starken Schmerzen, multipler Sklerose, Spasmen und ähnlichen schweren Erkrankungen. Bis 2017 mussten die Kosten für entsprechende Medikamente selbst bezahlt werden, mittlerweile werden sie bei medizinischer Notwendigkeit von den Krankenkassen übernommen. Ab 2024 soll THC auch für Genusszwecke freigegeben werden.

Aktuell fällt die Substanz jedoch unter das Betäubungsmittelgesetz und darf nicht frei verkauft werden. Sowohl Handel als auch Besitz sind strafbar. Bei geringen Mengen, die als Eigenbedarf angesehen werden, kommt es zwar in der Regel nicht zu einer Anklage. Ein Recht auf Straffreiheit gibt es aber nicht. Die Höhe dieser Eigenbedarfe variiert je Bundesland zwischen sechs und 15 Gramm.

Welche Wirkung haben CBD und THC?

Aufgrund ihrer pharmakologischen Zusammensetzung unterscheiden sich die Effekte von Cannabidiol und Tetrahydrocannabinol erheblich. THC ist in der Lage, durch die Andockung an die Rezeptoren im Gehirn eine psychoaktive Wirkung zu entfalten und beeinflusst dadurch die Sinneswahrnehmung und Gedankenwelt. CBD hingegen reduziert den Abbau körpereigener Cannabinoide und wirkt beruhigend sowie schmerz- und stresslindernd.

Dadurch, dass THC bei Konsumenten einen Rauschzustand auslöst, können sowohl eine psychische Abhängigkeit als auch negative Zustände wie Panik- und Angstattacken eintreten. CBD besitzt weder ein Abhängigkeitspotential noch psychotrope Wirkungen. Im Gegensatz zum THC werden beim Konsum keine Dopamine (Glückshormone) freigesetzt. 

 


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