Drogentoter auf Schulgelände: Menschenleben sollte schwerer wiegen

Vogler
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Der Tod eines jungen Mannes auf dem Gelände der Kreisrealschule Gelnhausen hat jetzt vor dem Hanauer Landgericht zumindest seinen juristischen Abschluss gefunden.



Die Urteile für die an dem Tod beteiligten Personen werden von vielen Beobachtern des Geschehens als ausgesprochen "milde" empfunden. Zur Erinnerung: Nach dem Genuss von Rauschmitteln ist das Opfer zu Tode gekommen, wurde bestohlen und von den Angeklagten seinem Schicksal überlassen.

Auf jeden Fall bleibt festzuhalten, dass die Tat einem Menschen das Leben gekostet hat. Auch in Anbetracht des gemeinsamen Konsums von Rauschmitteln wäre dieser Todesfall sicherlich vermeidbar gewesen, wenn die der Tat überführten Personen für ärztliche Hilfe gesorgt hätten. Der Ablauf ist im Großen und Ganzen unstrittig.

Zwar wurde eine vom Amtsgericht Gelnhausen verhängte Bewährungsstrafe um vier Monate verschärft, eine weitere bereits verhängte Jugendstrafe ohne Bewährung (22 Monate) wurde auf zwei Jahre und neun Monate erhöht. Damit stellt die Justiz erneut unter Beweis, dass der Schutz von Leib und Leben bei Richtern - auch angesichts widriger Umstände - keiner angemessenen Strafandrohung unterliegt.

In Anbetracht der Tatsache, dass beispielsweise Steuervergehen stets mit längeren Haftstrafen geahndet werden, muten solche Entscheidungen der Strafgerichte befremdlich an. Gewiss, Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Aber: ein Menschenleben sollte doch schwerer wiegen, als eine hohe Geldsumme, die dem Fiskus vorenthalten wurde.

Es ist übrigens noch gar nicht so lange her, dass in Deutschland die versuchte Körperverletzung nicht mit Strafe bedroht wurde - wohl aber der versuchte Diebstahl. Diese Ungereimtheit geht zurück auf preußisches Landrecht. Jedwede Form von Eigentumsdelikten - auch der Versuch - stand unter Strafe. Hintergrund: Gutsbesitzer hatten großes Interesse an der Sicherung ihres Besitztums. Gleichzeitig sah man die "versuchte Körperverletzung" als Kavaliersdelikt an. Damit gingen insbesondere Duellanten weitgehend straffrei aus. Die Folgen dieser fragwürdigen Rechtsgrundsätze sind ist heute spürbar.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (67) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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