Deutsche Justiz: Opfer werden oft allein gelassen

Vogler
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Aktuell beschäftigt - wieder einmal - eine Messerattacke das Hanauer Landgericht. Tatort war Bad Orb. Das Opfer: eine Frau, die dort eine Toilettenanlage reinigt. Bei der Berichterstattung über den Prozessverlauf in den Medien fällt erneut auf, wie ausführlich die Situation des Täters vom Gericht geschildert wird. Auffällig dabei auch, dass der Beschuldigte nicht zum ersten Mal zum Messer gegriffen haben soll und Familienmitglieder in aller Öffentlichkeit verprügelt hat.



Es geht hier nicht um die Nationalität und die Motive des Angeklagten. Vielmehr ist das Verfahren ein weiteres Beispiel, wie ausführlich die Justiz die Tatumstände von mehreren Gewaltverbrechen würdigt. Eingehend dargestellt wird sein Gesundheitszustand, seine Lebensgeschichte. Darüber hinaus spielte Alkohol wohl eine Rolle und schon am ersten Verhandlungstag stand im Raum, wonach möglicherweise die Einweisung in eine psychiatrische Klinik erfolgen werde.

Leider spielen die Leiden der Opfer bei fast allen Strafprozessen eine eher untergeordnete Rolle. Die angegriffene Frau trägt bis heute Narben im Gesicht. Die psychischen Folgen einer solchen Messerattacke werden ein Leben lang bleiben und nicht vernarben.

Es ist eine Krux der deutschen Justiz, dass für Beschuldigte sehr häufig "mildernde Umstände" ins Feld geführt werden - wohl auch nach Geist und Buchstaben des Gesetzes geführt werden müssen. Demgegenüber wird das Opfer oft allein gelassen. Das gilt nicht nur für den Prozess, wo Verteidiger schmerzliche Fragen stellen dürfen und müssen. Auch im Fall einer Verurteilung geht das Opfer oft leer aus, wenn, wie in den meisten Fällen, bei dem Täter nichts zu holen ist.

Es wäre durchaus wünschenswert, wenn sich Justiz und Staat etwas mehr um Opfer kümmern, als dies aktuell der Fall ist. Bei Tätern werden derzeit vielmehr Umstände gewürdigt als beim Opfer. Vorstellbar wäre, dass Langzeit-Beeinträchtigungen bei Opfern von Straftaten strafverschärfend in das Urteil einfließen, wie es umgekehrt die "mildernden Umstände" tun.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (67) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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