Die gute alte Stechuhr feiert fröhlichen Urstand

Vogler
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Da hat der Europäische Gerichtshof wieder einmal ein bedeutendes Urteil gefällt: In der EU werden die Arbeitgeber in Zukunft verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter präzise zu erfassen.



Damit geht für viele Beschäftigte ein geschätzter Freiraum bei der Gestaltung ihrer Arbeit verloren und die längste tot geglaubte Stechuhr feiert – wenn auch in einem technisch neuem Gewand - fröhlichen Urstand.

Es mag ja in einigen Fällen seine Berechtigung haben, Arbeitszeiten zu erfassen, um Missbrauch auszuschließen. Bei Pflegeberufen zum Beispiel oder in Fertigungsabteilungen. Dabei darf aber nicht vergessen werden, dass in diesen Berufen bereits jetzt, dank der Tarifverträge eine solche Registrierung erfolgt. Das hat seine Berechtigung und wird von Betrieben wie Arbeitnehmern gleichermaßen akzeptiert und in der Praxis problemlos durchgeführt.

Wie aber sieht es in kleineren Unternehmen, in Startups, beim Handwerk und in weiten Teilen der Dienstleistungsbranche aus? Hier gilt mindestens Gleitzeit, häufig aber ein gesundes Vertrauensverhältnis zwischen Belegschaft und Betriebsleitung. Das gilt insbesondere bei den vielen Kreativen, deren Gestaltungskraft sich nur selten an feste Zeiten hält. Aus guten Gründen wird in diesen Berufen darauf verzichtet, diesen wichtigen Leistungsträgern Fesseln in Form von sekundengenauer Arbeitszeiterfassung anzulegen. Und dies hat sich in den allermeisten Fällen recht gut bewährt.

Ein Weiteres kommt hinzu: Das Thema „Europa“ hat wieder einmal Schlagzeilen damit gemacht. Neben Gurkenkrümmung, Richtlinien zur Zubereitung von Schnitzel und Pommes Frites wurde ein neues Feld der europäischen Regulierungswut erschlossen, obwohl die Tarifpartner dieses Feld bislang gut abgedeckt haben.

Bemerkenswert bleibt auch, dass gerade Richter – zumindest in Deutschland – zwar der Arbeitszeitverordnung unterliegen, aber mit Blick auf individuelle Arbeits- und Anwesenheitszeiten im Gericht großen Spielraum haben. So gesehen werden es die deutschen Richter ihren europäischen Kollegen danken, dass die Justizbehörden jetzt - in welcher Form auch immer – ihre Arbeitszeit konkret erfassen. Die meisten wird es nicht stören. Der eine oder andere wird sich in seiner Zeitgestaltung allerdings umstellen müssen...

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (68) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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