Taubers wohlkalkulierte Provokation

Vogler
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Der hiesige CDU-Bundestagsabgeordnete und aktuelle Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Dr. Peter Tauber, sorgt wieder für Schlagzeilen.



Das tun viele Abgeordnete im Land und Bund. Diesmal geht es jedoch darum, über Artikel 18 des Grundgesetzes die Möglichkeit zu nutzen, „Grundrechte zu verwirken“, wie es im Gesetzestext heißt. Der Anlass ist das abscheuliche Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten.

Es ist schon erstaunlich, wenn gerade der MdB Tauber eine solche Maßnahme für das rechtsradikale politische Spektrum in Erwägung zieht. Er selbst war in der Vergangenheit nicht gerade zimperlich im Umgang mit politisch Andersdenkenden – selbst wenn es seine eigene „Parteifreunde“ betraf. Zu gut ist noch in Erinnerung, dass er auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise die Kritiker der Kanzlerin als „Arschlöcher“ titulierte. Und im Umgang mit den Mitarbeitern seiner Kreisgeschäftsstelle wurde ihm unappetitliches „Mobbing“ vorgeworfen. Auch wenn er nicht persönlich beteiligt gewesen sein sollte, dieser bundesweit beachtete Vorgang geschah unter seiner Ägide als CDU-Kreisvorsitzender.

Tauber ist intelligent. Die Drohung mit der Grundgesetzkeule, wonach Grundrechte verwirkt werden können, das ist – wie seiner Zeit das „Arschloch-Zitat“ - nicht in der Hitze einer Debatte „so herausgerutscht“. Es ist vielmehr wiederum eine wohlkalkulierte Provokation. Dies auch vor dem Hintergrund, dass es bislang – selbst bei schweren terroristischen Straftaten – niemals eine solche Forderung gab. Die jetzt in Spiel gebrachte „Wortwahl“ im Umgang mit politische Andersdenkenden zum Anlass zu nehmen, um den Artikel 18 Grundgesetz zu bemühen, das muss noch andere Gründe haben, die sich dem kritischen Beobachter aber nicht ohne Weiteres erschließen.

Auf jeden Fall trägt diese Forderung keinesfalls dazu bei, die durchaus bestehende Spaltung der deutschen Gesellschaft zu mindern. Im Gegenteil. Durch solche Überlegungen einer führenden Persönlichkeit einer ehemals konservativen und werteorientierten Partei werden viele Sympathisanten erneut verschreckt – zumal es dazu reichlich Beifall von der politischen Linken gab. Damit kein Zweifel aufkommt: Die extreme politische Rechte muss mit allen zu Gebote stehenden Gesetzen und Maßnahmen in die Schranken verwiesen werden. Ohne wenn und aber.

Der frühere Bundespräsident Gauck hat demgegenüber mit seinen Ausführungen zur Akzeptanz von Parteien rechts der Mitte einen Beitrag geleistet, Gräben zu benennen und damit auch einen Anfang zu machen, genau diese Gräben wieder zuzuschütten. Auch wenn es Tauber und seinen politischen Freunden nicht gefällt: Die Union hat ihr konservatives Klientel aufgegeben. Dass sich diese Menschen eine andere Interessenvertretung suchen, mag für die CDU schmerzhaft sein. Dieser Prozess ist aber selbst verschuldet und offensichtlich noch lange nicht beendet. Auch diese Form der Wählerwanderung gehört zur Demokratie und die bundesdeutschen Wähler holen etwas nach, was in anderen europäischen Ländern längst zur Tagesordnung gehört.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (68) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter sein journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Bien-Zenker GmbH und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Der aktiven Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.