Entlastung der privaten Stromrechnung muss kommen

Vogler
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In diesen Tagen überschlagen sich die Nachrichten aus dem politischen Berlin.



Die Mitteilung, wonach der Strompreis reduziert werden soll, ließ jedoch aufhorchen. Derzeit werden für jede Kilowattstunden circa 30 Cent berechnet, die Grundgebühr des Versorgungsunternehmens einmal nicht gerechnet. Bei einem durchschnittlichen Verbrauch einer dreiköpfigen Familien sind dann jährlich einschließlich Grundgebühr und aller Steuer und Abgaben auf Strom etwa 1.100 Euro fällig.

Von diesem Betrag entfällt mehr als die Hälfte auf Steuern sowie auf staatlich erhobene Gebühren, wobei allein auf die Umlage nach dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 22 Prozent entfallen. Immer dabei ist auch die 19prozentige Mehrwertsteuer, die letztendlich auch auf die übrigen Abgaben erhoben wird. Die Corona-Pandemie hat überdies mit sich gebracht, dass der Verbrauch von Strom in den privaten Haushalten fühlbar angestiegen ist, während demgegenüber der Strombedarf in der gewerblichen Wirtschaft in den vergangenen Wochen sich eher rückläufig zeigte. Sicherlich ist diese Tendenz nicht allein dem verstärkten Einsatz von Arbeit im „home-office“ geschuldet. In Anbetracht der vielen Menschen, die derzeit aber in den eigenen vier Wänden berufliches erledigen, ist das aber durchaus nachvollziehbar.

So gesehen steht der Staat durchaus in der Pflicht, eine Entlastung für den häuslichen Mehraufwand zu gewähren. Es ist schließlich nicht allein der Laptop oder Computer, der Strom zieht. Zuhause entfällt auch das Kantinenessen. Und die Zubereitung einer warmen Mahlzeit ist durchaus energieintensiv. Das gilt selbst dann, wenn „nur“ ein Fertiggericht aufgewärmt wird.

Es wäre also nur recht und billig, denn durch eine Reduktion zum Beispiel der EEG-Umlage um beispielsweise 2 Cent pro Kilowattstunde die private Stromrechnung eine Entlastung erfährt. Bei dem zuvor erwähnten Beispielhaushalt käme dann immerhin jährlich ein Betrag von rund 80 Euro zusammen, der sich aus der geringen Abgabenlast einerseits und der dadurch verminderten Mehrwertsteuer zusammensetzt.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (69) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Oikos-Gruppe (Bien-Zenker und Hanse Haus) und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Partei und aktiver Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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