Renten bereiten Sorgen

Vogler
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Durch ein Sachverständigengutachten ist sie wieder ins Gespräch gekommen, die Sicherheit der Rentenzahlungen.



Aktuell müssen drei Beitragszahler für die Ruhestandsbezüge eines Rentners aufkommen. Wenn aber in den kommenden Jahren die geburtenstarken Jahrgänge aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dann werden zwei Arbeitnehmer die Beiträge für einen Ruheständler stemmen müssen. Überdies sind außerdem kräftige Zuschüsse aus dem Steuersäckel erforderlich, um die Renten zu bezahlen.

Vor diesem Hintergrund gibt es Vorschläge, das Renteneintrittsalter nach oben zu korrigieren. Dagegen regt sich natürlich heftiger Widerspruch. Wer sein Leben lang hart und körperlich gearbeitet hat, dessen Körper ist natürlich mit 65 Lebensjahren – oft auch früher – in keiner guten Verfassung. Ganz anders sieht es hingegen bei Berufen aus, die zwar hohe geistige Leistungen erfordern, aber körperlich deutlich weniger anstrengend sind. So gesehen ist es in der Tat wenig hilfreich, den Rentenbeginn an einer fest definierten Altersgrenze festzumachen.

Hinzu kommt, dass es eine durchaus respektable Zahl von Arbeitnehmern gibt, die auch nach dem 65. Geburtstag noch gerne eine berufliche Herausforderung annehmen – je nachdem, um welche Arbeit es sich handelt. Dabei sollte auch nicht außer Acht gelassen werden, dass viele „altgediente“ Arbeitnehmer über ein sehr wichtiges Erfahrungspotenzial verfügen, dass sich in Geld gar nicht ausdrücken lässt.

Richtig ist natürlich auch, dass in einigen europäischen Nachbarländern die Altersgrenzen deutlich niedriger liegt als hier. So gesehen ist die gewerkschaftliche Empörung verständlich, wenn die Altersgrenze in Deutschland nach oben verschoben werden soll. Es ist also an der Zeit, wenn deutlich mehr Flexibilität eingefordert wird. Im Klartext: Wer Spaß hat an seinen beruflichen Aufgaben, dem sollte der Gesetzgeber keine Steine in den Weg legen, die klassische Altersgrenze zu überschreiten. Dass er unter diesen Umständen später auch höhere Bezüge erhält, ist durchaus nachvollziehbar.

Das darf natürlich um Umkehrschluss nicht dazu führen, dass körperliche Arbeit im Rentenalter deutlich schlechter vergütet wird, als „Büroarbeit“. Da sind die Rentenexperten gefordert, eine Regelung herbeizuführen, die einen guten Interessenausgleich vorsieht.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (70) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Mitarbeiter mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern arbeitet der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" für namhafte Fachpublikationen. Seine enge Verbundenheit zu den lokalen Medien hat er dabei nie verloren: Als Redakteur betreut er gegenwärtig das Mitarbeitermagazin "WIR" der Oikos-Gruppe (Bien-Zenker und Hanse Haus) und leistet für mehrere Unternehmen in ganz Deutschland "Formulierungshilfe" für deren Öffentlichkeitsarbeit. Von 1977 bis 2011 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an. Partei und aktiver Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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