Grundsteuer – ein gutes Geschäft für den Fiskus

Vogler
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Das Thema „Grundsteuer“ hat bei Hausbesitzern bereits im vergangenen Jahr für Stirnrunzeln gesorgt.



Wieder einmal hat der Staat mit der fiskalischen Strafkeule gedroht, wenn die gewünschten Auskünfte nicht rechtzeitig der Behörde gemeldet werden. Dabei ging es den Immobilienbesitzern in Hessen noch besser als in anderen Bundesländern, wo ein ganzer Wust von zusätzlichen Angaben eingefordert wurden.

Zur Erinnerung: Auf Weisung der obersten deutschen Richter mussten die Basisdaten für die Grundsteuer neu ermittelt werden. Das bisherige Prinzip sei überholt und in vielen Fällen ungerecht, so die Verfassungsjuristen. Mit hehren Worten machten die Herren in ihren Roben deutlich, es gehe wirklich nicht um Steuererhöhungen, sondern ausschließlich darum, die Grundsteuerlast zwischen Stadt und Land und zwischen Ost und West so gerecht wir möglich zu verteilen. Wenn Juristen das Wort „gerecht“ im Munde führen, heißt das aber noch lange nicht, dass es um „Gerechtigkeit“ geht. Das gilt insbesondere in den Gerichtsälen, wo man dem Vernehmen nach nicht in erster Linie „sein Recht“ sondern vielmehr ein Urteil bekommt.

Genauso sieht es nach der Bekanntgabe der ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer aus. Wer geglaubt hatte, es werde jetzt alles viel, viel gerechter zugehen als in den Vergangenheit, sieht sich im ländlichem Raum bei genauem Hinsehen getäuscht. Die jetzt ermittelten Werte lassen klar erkennen: Bei unveränderten Hebesätzen in den Städten und Gemeinden wird es – zumindest im ländlichen Raum – wie zum Beispiel dem Main-Kinzig-Kreis – keine fühlbare Entlastung geben – eher wird das Gegenteil eintreten.

Das Urteil wird folgerichtig deutliche Auswirkungen auf die Mietnebenkosten haben. Die Grundsteuer fließt bekanntermaßen in die Nebenkostenabrechnung ein und wird ergänzend zu den ohnehin gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser diesen Posten zusätzlich belasten.

Auf jeden Fall wird die Grundsteuerreform ein gutes Geschäft für die Staatskasse. Da sage noch mal einer, deutsche Richter sorgen für mehr Gerechtigkeit für das Wahlvolk. Somit hat die Allgemeinheit wieder einmal ein Urteil bekommen und darf zahlen.

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (72) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern ist der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er seit langem den Rücken gekehrt.


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