Strom von der Sonne

Vogler
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

„Sonnenkraftwerke“ auf dem Dach, diese Technik spült seit rund 20 Jahren über das „Energie-Einspeise-Gesetz“ (EEG) für die Betreiber dieser Anlagen einen erklecklichen Betrag in die Kasse – und das für einen Zeitraum von 20 Jahren! Nach Ablauf dieser Bindungsfrist sinkt die Vergütung auf einen wesentlich geringeren Betrag. In den vergangenen Jahren ist der Lohn aus der Stromlieferung bereits deutlich zurück gegangen. Dabei gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass die Kosten für die Photovoltaik-Module (PV) gesunken sind.



Wer sich vor rund zehn Jahren eine PV-Anlagen auf seinem Dach installiert hat, der musste viele bürokratische Hürden bewältigen. Das begann bereits mit der Anmeldung bei der Bundesnetzagentur. Ohne diesen Verwaltungsakt lief gar nichts. Dann die Anmeldung beim lokalen Stromversorger (EVU) und natürlich der allfällige Kontakt zum Finanzamt, denn aus steuerlicher Sicht wurde jeder Betreiber einer PV-Anlage zum „Gewerbetreibenden“ mit der Folge, dass alljährlich nicht nur eine „Einnahmeüberschussrechnung“ zu erstellen war, sondern zugleich eine Umsatzsteuererklärung. Dies war schließlich schon deshalb erforderlich, um die Mehrwertsteuer der PV-Installationsrechnung zurück zu erhalten.

Aber auch die Abrechnung mit dem EVU war anfänglich eine besondere Herausforderung. Hier musste detailliert dargelegt werden, wieviel Strom auf dem häuslichen Dach in einem definiertem Zeitraum erzeugt wurde, wieviel davon als „Eigenverbrauch“ zu Buche schlug. Das Ganze natürlich zuzüglich MwSt., die dann zusammen mit der Einkommensteuer dem Finanzamt zu erklären war. Zwischenzeitlich haben sich die Erklärungen zu Einkommen- und Mehrwertsteuer erledigt – zumindest bei den kleinen Anlagen verzichtet das Finanzamt auf die entsprechenden Erklärungen.

Vor kurzer Zeit haben auch die hiesigen Kreiswerke alles digitalisiert, was mit der Stromerzeugung über private PV-Anlagen zusammenhängt, ein entsprechendes Portal ist online geschaltet und Abrechnungen in Papierform per Post gehören der Vergangenheit an. Na ja, nach all den Jahren ein deutlicher Fortschritt...

Zum Autor

Im Jahre 1971 startete Hans-Jörg Vogler (73) als nebenberuflicher Vereinsberichterstatter seine journalistische Karriere und nach Stationen als Redaktionsleiter und Publizist mehrsprachiger, internationaler Kundenmagazine sowie als Autor von vier Büchern ist der gelernte Redakteur bis heute in Biebergemünd als "Freier Autor" aktiv. Von 1977 bis 2001 gehörte Vogler - mit einer kurzen Unterbrechung - als CDU-Abgeordneter dem Main-Kinzig- Kreistag an und war zehn Jahre lang CDU-Fraktionsvorsitzender in Erlensee. Partei und aktiver Politik hat er vor mehr als 20 Jahren den Rücken gekehrt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2