Keine Entlassung aus der Abschiebehaft

Wetterau
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Im Falle des in Abschiebehaft sitzenden und als Gefährder eingestuften verurteilten IS-Unterstützers Firat G. (Name geändert) hat das Bundesverfassungsgericht den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Gießen zur Ausweisung des Straftäters aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen.



Zum Hintergrund

Der 1987 in Deutschland geborene Firat G. hat 2011 Kontakt zu salafistischen Kreisen aufgenommen und ist bis Sommer 2013 mehrfach, teilweise auch zusammen mit Frau und zwei Kindern, über die Türkei weiter nach Syrien gereist, und hat dort in einem von der terroristischen Vereinigung Junud al-Sham beherrschten Dorf gelebt und der Organisation Geld und Sachwerte zur Verfügung gestellt. Nach der Rückkehr nach Deutschland wurde er 2014 in Haft genommen und 2015 wegen ‚Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland‘ zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Nach Verbüßung der Haftstrafe sollte der nach wie vor als Gefährder eingestufte Mann in die Türkei abgeschoben werden. Ein zwischenzeitlich gestellter Asylantrag wurde vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) abgewiesen. Das Verwaltungsgericht hat die Abschiebeentscheidung der Ausländerbehörde des Wetteraukreises bestätigt, allerdings, wie das Bundesverfassungsgericht monierte, ohne ausreichend zu prüfen, ob „ernsthafte Anhaltspunkte für eine Foltergefahr“ vorliegen. Auch sei darauf verzichtet worden „Zusicherungen der zuständigen Behörden einzuholen, die die Gefahr einer nach Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention verletzenden Behandlung wirksam ausschließen“. Das muss das Verwaltungsgericht jetzt nachholen.

Erster Kreisbeigeordneter Weckler: „Wir wollen möglichst bald die Abschiebung!“

„Selbstverständlich muss der demokratische Rechtsstaat zu seinem Recht kommen. Aber wir bedauern, dass es zu weiteren Verzögerungen bei der Abschiebung dieses Straftäters und Terrorsympathisanten kommt. Wir hoffen, dass die Gerichte jetzt bald für Klarheit sorgen und die vom Bundesverfassungsgericht gemachten Auflagen nachholen. Unsere Haltung an dieser Stelle hat sich nicht verändert: Wir wollen, dass diese Person so schnell wie möglich abgeschoben werden kann“, so Erster Kreisbeigeordneter Weckler. „Es ist nur schwer nachvollziehbar, dass ein Straftäter die Freiheit unseres Landes ausnutzt, um genau diese Freiheit zu bekämpfen und dann, wenn er sich für seine Taten verantworten soll, sich wieder auf diese Freiheiten beruft. Wir sehen nach wie vor die Gefahr für die Sicherheit unseres Landes, die von dieser Person ausgeht. Deshalb wird der Wetteraukreis auch keine Entlassung aus der Abschiebehaft beantragen!“


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