Neue Welle von Anrufen falscher Polizeibeamter

Wetterau
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Am Mittwoch liefen ab den Abendstunden wieder zahlreiche Anrufe falscher Polizeibeamten bei Wetterauer Bürgern an. Zwischen 20 Uhr und kurz vor Mitternacht meldete sich eine männliche Stimme und gab sich als Ermittler aus.



Er behauptete, im nahen Umfeld seien Einbrecher festgenommen worden und beabsichtigte das vorrätige Bargeld oder Wertgegenstände der Angerufenen zu erfragen. Angeblich wolle er dies sichern. Insgesamt acht Mitteilungen über Fälle dieser Art gingen am Mittwoch bei der Polizei in Friedberg ein. Es steht zu vermuten, dass noch einige Leute mehr telefonisch kontaktiert wurden, dies aber nicht anzeigten.

In den bekannt gewordenen Fällen verhielten sich die Angerufenen clever und beendeten das Gespräch zumeist, indem sie einfach auflegten. So kam es offenbar nicht dazu, dass jemand seine Wertsachen dem falschen Polizisten übergab und geschädigt wurde. In einem Fall erklärte eine 61-jährige Friedbergerin, dass sie keine Vermögenswerte besitze. Daraufhin beendete der Anrufer das Gespräch. In diesem Zusammenhang rät die echte Polizei weiter vor größter Vorsicht.

Die Polizei ruft Sie niemals unter der Polizeinotruf-Nummer 110 an. Die Polizei holt niemals Geldbeträge oder sonstige Vermögenswerte bei Ihnen ab. Die Polizei bietet niemals an, Ihr Vermögen zu überprüfen und in "Sicherheit" zu bringen. Die Polizei wird niemals dazu raten oder verlangen, Veränderungen bei Ihren Vermögenswerten vorzunehmen (z.B. Umwandlung von Geld oder Wertpapieren in Gold, Abhebungen von Konten, Deponieren in Schließfächern etc.). Die Polizei fordert Sie niemals auf, Geldbeträge oder sonstige Vermögenswerte vor Ihrer Wohnung (zwecks Abholung) zu deponieren. Die Polizei fordert Sie niemals zur Gewaltanwendung auf. Übergeben Sie unbekannten Personen niemals Geld oder Wertsachen, auch nicht Boten oder angeblichen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Geldinstituten. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre persönlichen oder finanziellen Verhältnisse. Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen des Polizeibeamten nennen und vergewissern Sie sich diesbezüglich telefonisch bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle oder über die 110. Wichtig: Benutzen Sie NICHT die Rückruffunktion oder Wahlwiederholungstaste, da Sie sonst wieder bei dem Anrufer und Täter landen könnten. Legen Sie bewusst auf und wählen Sie selbst die 110 oder die Rufnummer Ihrer örtlichen Polizeidienststelle. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.


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