Hessenkasse: Wetterau erhält 31 Millionen Euro

Wetterau
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Einen sogenannten Festsetzungsbesscheid nach dem Hessenkassegesetz hat der Wetteraukreis kürzlich erhalten.



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„Genau 31.016.448 Euro beträgt der Investitionszuschuss, den das Land dem Wetteraukreis als Zuschuss für Investitionen gewährt“, zeigten sich Landrat Jan Weckler und Kämmerer Matthias Walther erfreut.

Um in den Genuss der Investitionsmittel zu kommen, muss der Wetteraukreis einen Eigenanteil in Höhe 3.446.272 Euro aufbringen. Voraussetzung für die Teilnahme an der Hessenkasse war der vollständige Abbau der Kassenkredite. „Das haben wir in einem Kraftakt geschafft. Dafür gilt es all jenen in Politik und Verwaltung Dank zu sagen, die zu diesem Ergebnis beigetragen haben“, sind sich Landrat Weckler und Kreisbeigeordneter Walther einig.

Landrat Weckler erinnerte daran, dass der Wetteraukreis einen langen Weg zum Schuldenabbau hinter sich hat. 2012 erreichte der Schuldentstand des Kreises die Höchstmarke von mehr als 450 Mio. Euro, davon allein 229 Mio. Euro Kassenkredite. Ein Finanzierungsmittel, das eigentlich zur kurzfristigen Liquiditätssicherung genutzt werden sollte, tatsächlich aber - wie bei vielen Landkreisen, Städten und Gemeinden - langfristig angelegt war.

„Dank der sparsamen Haushaltspolitik und des günstigen Wirtschaftsumfeldes hat der Wetteraukreis in den letzten Jahren deutlich positive Ergebnisse erwirtschaftet. Wir haben diese Jahresüberschüsse immer wieder dazu genutzt, unsere Kassenkredite abzubauen, die wir mit Stand 20. November 2018 auf null gefahren haben“, so Landrat Weckler.

„Gerade angesichts der aktuellen Konjunkturrisiken und damit verbundenen geringeren Steigungsraten bei den Steuereinnahmen ist diese Schuldentilgung besonders wichtig. Aktuell beträgt der Schuldenstand des Kreises knapp 182 Mio. Euro (Stand 31.12.2018), denen Sachwerte gegenüberstehen, die einen deutlichen höheren Wert darstellen“, erklärt Finanzdezernent Walther. „Vor allem entlasten wir mit dem Schuldenabbau künftige Haushalte und vermindern die Zinsbelastung. Die aktuell lockere Geldpolitik der Europäischen Zentralbank wird über kurz oder lang zu Ende gehen, dann ist es gut, vorgesorgt zu haben. Genau das haben wir mit den Sparanstrengungen der vergangen Jahren auch geleistet.“

Den Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Investitionsprogramm Hessenkasse fasste der Wetterauer Kreistag bereits in seiner Sitzung am 6. Dezember 2017. Damit wurden gleichzeitig die Bereiche, in welche die Mittel fließen können, definiert. Diese sind neben einer Anteilsfinanzierung für den Krankenhausbau sowie Infrastrukturmaßnahmen wie Kreisstraßen und die S6 vor allem der Bereich des Schulbaus. Außerdem können die Mittel für die Tilgung von Investitionsdarlehen verwendet werden.

Die Verwendung der Fördermittel aus der Hessenkasse ist an feste Vorgaben des Landes geknüpft. „Wir werden anhand der Förderrichtlinien prüfen und entscheiden, für welche Maßnahmen die Mittel konkret eingesetzt werden können. Ziel ist es dabei, die über den Doppelhaushalt 2019/20 definierten Maßnahmen flexibel nutzen zu können. Diese Flexibilität ist mit Blick auf die derzeit nicht seriös kalkulierbare Zeitschiene bei Bauvorhaben notwendig, um die Anforderungen der Hessenkasse vollständig zu erfüllen und um alle verfügbaren Mittel in den Wetteraukreis zu holen“, so abschließend Landrat Jan Weckler.

Foto: Landrat Jan Weckler und Kreiskämmerer Matthias Walther: Hessekasse ermöglicht zusätzliche Millioneninvestitionen in Schulen.


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