So geht Ladungssicherung nicht

Wetterau
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Viel zu schwer und schlecht gesichert - so lässt sich das Kontrollergebnis von drei Fahrzeugkombinationen am Samstagnachmittag zusammenfassen.



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Eine Streife der Autobahnpolizei Mittelhessen kontrollierte drei Gefährte, die zunächst stehen bleiben mussten.

Ein Sattelzug mit polnischer Zulassung fiel den Polizisten gegen 12.50 Uhr in Butzbach auf. Bei der Kontrolle auf dem Hof des Polizeizentrums stand neben einem Blick in die Papiere auch der Blick unter die Plane des Sattelzuges an. Eine Baumaschine kam hierbei zum Vorschein. Die nötige Ausnahmegenehmigung für den überbreiten Transport lag zwar vor, leider war diese aber nicht ausreichend gesichert und manche Sicherungsgurte waren "ablegereif". Sie hatten also ihre besten Tage schon hinter sich und gehörten aufgrund von Beschädigungen ausgetauscht. Für den 27-jährigen polnischen Fahrer hieß das: Die Ladung neu sichern, bevor es weitergehen konnte. Er musste zudem aufgrund der begangenen Ordnungswidrigkeit eine Sicherheitsleistung zahlen.

Mangelnde Ladungssicherung bemängelten die Polizisten auch bei der nächsten Kontrolle. Gegen 15.45 Uhr zogen sie einen PKW mit Anhänger von der Autobahn 5. Auf dem Anhänger befand sich ein Traktor. Da dieser auf dem Anhänger gar nicht zu sichern war, war es verständlich, dass der 50-jährige Fahrer aus Daxweiler mit der Ladungssicherung Schwierigkeiten hatte. Wenig verständlich allerdings, dass er den Transport trotzdem antrat. Mit der Polizeikontrolle endete seine Fahrt. Er musste den Traktor auf ein geeignetes Fahrzeug umladen, bevor er ihn weiter transportieren durfte. Ein Bußgeld kommt auch auf diesen Fahrzeugführer zu.

Gleich doppelt negativ fiel ein 39-jähriger Weißrusse mit seinem Gespann gegen 16.30 Uhr auf der Autobahn 5 auf. An einem Kleintransporter hatte er einen Anhänger angehängt, auf dem er einen weiteren Kleintransporter transportierte. Das Problem: Mit 37,8 Prozent über dem Erlaubten hatte er den Anhänger deutlich überladen. Die Ladungssicherung nach dem Motto: "Ich ´tüddel´ das da mal rum und dann wird das schon halten" - war ebenso keineswegs das, was die Polizisten unter Ladungssicherung verstehen und sehen wollten. Und so blieb nur eine Konsequenz: Der Transport endete mit der Kontrolle. Erst wenn die zulässigen Lasten und die Ladungssicherungsvorschriften eingehalten sind, darf die Fahrt weitergehen. Eine Sicherheitsleistung zur Ahndung der Ordnungswidrigkeit musste der Weißrusse zudem entrichten.

Eine nicht oder schlecht gesicherte Ladung kann beispielsweise bei einem starken Bremsmanöver, bei Kurvenfahrten und erst recht bei einem Unfall erhebliche Folgen haben. Nicht nur der Fahrer selbst bringt sich dabei in Gefahr, er setzt auch die Gesundheit und das Leben anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel. Für die Polizisten gilt daher bei den Kontrollen: Null Toleranz. Wer mit seinem Transport eine Gefahr für sich oder andere darstellt, darf seine Fahrt nicht fortsetzen.


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