Schwalbennester sind geschützt

Wetterau
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In den nächsten Tagen kommen die ersten Schwalben wieder zu ihren Brutgebieten in unseren Dörfern und Städten zurück.



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Dies nimmt die Untere Naturschutzbehörde des Wetteraukreises zum Anlass, um über den Schutz der Schwalben und anderer Tiere zu informieren.

„Schwalben gelten als Frühlingsboten und Glückbringer“, sagt Matthias Walther, Kreisbeigeordneter und Naturschutzdezernent des Wetteraukreises. Mehlschwalben bauen Nester aus Lehm unter Dachüberständen an die Außenwände von Gebäuden. Rauchschwalben nisten dagegen im Inneren von Gebäuden, beispielsweise in Ställen. Schwalben jagen fliegende Insekten in der Luft. „Viele Sprichwörter und alte Bauernregeln ranken sich um diese emsigen Flugkünstler. Unter anderem sollen Schwalbennester ein Haus auch vor Blitzeinschlägen schützen“, so Walther.

„Wenn Schwalben am Haus brüten, geht das Glück nicht verloren“ (altes Sprichwort)

Die Vogelarten sind laut Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt, teilt die Untere Naturschutzbehörde mit. Schwalben nutzen ihre Nester immer wieder, somit gilt der gesetzliche Schutz für die Nester auch außerhalb der Brutzeit. Die Nester von Schwalben zu beseitigen ist deshalb verboten, darauf weist die Untere Naturschutzbehörde in ihrer Pressemitteilung hin. Müssen sie wegen Sanierungsmaßnahmen abgenommen werden, so geht das außerhalb der Brutsaison mit Genehmigung der Behörde, wenn die Nester anschließend durch künstliche Nisthilfen wieder ersetzt werden. Vor zu starker Verschmutzung können Kotbretter, ca. 60 cm unter den Nestern angebracht, schützen.

Rücksichtnahme auf tierische Mitbewohner am Haus

Der gesetzliche Schutz gilt neben den Schwalben auch für andere Vogelarten und Fledermäuse sowie Wildbienen. Mauersegler, die nur von Ende April bis Anfang August bei uns zu sehen sind, brüten in Nischen und Höhlungen an Gebäuden. Fledermäuse können kleinste Spalten in der Fassade als Tagesquartier nutzen. Wände mit kleinen Löchern, beispielsweise alte und unverputzte Fachwerkscheunen, werden gerne von verschiedenen Wildbienenarten wie der Gehörnten Mauerbiene besiedelt. Die Untere Naturschutzbehörde bittet darum, bei Sanierungsarbeiten und Abbruchvorhaben solche Vorkommen zu berücksichtigen.

Foto: Rauchschwalbe, Mehlschwalben sammeln Nistmaterial und Mehlschwalbenneste. Alle Bilder: UNB des Wetteraukreises


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