Ober-Mörlen: Abenteuertrip endet mit Anzeigen

Wetterau
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Neben Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruch kommen auf drei junge Männer ebenfalls Bußgelder wegen Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz zu.



So wurde der Polizei am Montagmittag kurz vor 13 Uhr gemeldet, dass sich wohl mehrere Personen unberechtigt auf dem eingezäunten Gelände der Bunkeranlage "Adlerhorst" aufhalten würden. Ordnungshüter trafen wenige Minuten später auf einem angrenzenden Parkplatz drei aus dem Schwalm-Eder-Kreis stammende Personen an.

Einer der 22, 24 und 30 Jahre alten Männer räumte schließlich ein, das Bunkergelände unberechtigt betreten zu haben. Da die Gruppe zudem gegen die derzeit gültigen Kontaktverbote verstoßen hatte, werden die drei in den kommenden Tagen einen entsprechenden Bußgeldbescheid erhalten. Ein derartiger Verstoß ist mit einem Bußgeld von 200 Euro belegt.


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