Nachtragshaushalt genehmigt: Kommunen entlastet

Wetterau
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„Ohne Auflagen hat Regierungspräsidentin Brigitte Lindscheid den ersten Nachtragshaushalt für das Jahr 2020 genehmigt.“



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Das teilt Kreiskämmerer Matthias Walther mit. Mit der Genehmigung des ersten Nachtragshaushalts 2020 durch das Regierungspräsidium erfolgt nunmehr der Haushaltsvollzug. Mit dem Nachtragshaushalt zum Doppelhaushalt 2019/20 wurden Fortschreibungen bei den Investitionen, wie auch eine Reduzierung der Kreis- und Schulumlage in Kraft gesetzt.

„Wichtig war uns die finanzielle Entlastung der Kommunen durch die Senkung der Kreisumlage um zwei Prozentpunkte. Insgesamt wird damit die kommunale Familie um 9,4 Millionen Euro entlastet. Weil auch gleichzeitig die Schulumlage um 0,92 Prozentpunkte sinkt, steigt diese Entlastung auf insgesamt rund 13 Millionen Euro“, beschreibt Kreiskämmerer Walther einen der wesentlichen Eckpunkte des Nachtragshaushaltes.

Gerade jetzt in der Krise ist diese Entlastung für die Städte und Gemeinden umso willkommener. So führt die Corona-Krise einerseits zu Mehrbelastungen bei den Aufwendungen der öffentlichen Haushalte während im Gegenzug dazu Erlöse aus Gebühren- und Steuereinnahmen zurückgehen. Auch der Wetteraukreis passt sich bereits mit seiner Haushaltsführung auf diese Herausforderungen an. Ebenfalls zur Entlastung der Kommunen trägt die Übernahme aller kommunalen Gemeinschaftsunterkünfte für Flüchtlinge durch den Wetteraukreis bei. „Wir übernehmen die Liegenschaften und die daraus resultierenden finanziellen Risiken, die wir im Nachtragshaushalt mit zusätzlich 1,25 Millionen Euro im Kreisausgleichsstock absichern“, erläutert Walther.

Ein weiterer wichtiger Beitrag ist die Erhöhung der Verpflichtungsermächtigungen, mit denen heute schon feste Investitionsplanungen in den Folgejahren abgesichert werden können. Diese Verpflichtungsermächtigungen erhöhten sich von 39,5 Millionen Euro auf 46,2 Millionen Euro. Auch dies, so Walther, gerade in der Corona-Krise ein Zeichen der Zuverlässigkeit, denn der Landkreis wird an seinen geplanten Investitionen festhalten und den Ausbau der Schulen und Kreisinfrastruktur weiter vorantreiben.

„Welche Auswirkungen die Corona-Krise hierauf nehmen kann, “ so Walther, „kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht seriös beantwortet werden. Aber unsere wirtschaftliche Robustheit vor der Krise wird uns auch bei der Bewältigung dieser Herausforderungen zum Vorteil sein.“ Insgesamt attestiert die Regierungspräsidentin dem Wetteraukreis eine gesicherte finanzielle Leistungsfähigkeit. Der nun genehmigte Nachtragshaushalt sieht einen Überschuss im ordentlichen Ergebnishaushalt in Höhe von rund 10,4 Millionen Euro vor. Auch für die Planungsjahre 2021 bis 2023 sind solche Überschüsse prognostiziert.

Corona macht weitere Planung nötig

Wie sich die finanzielle Leistungsfähigkeit des Wetteraukreises, wie aller anderen Gebietskörperschaften des Bundes und des Landes, weiterentwickeln wird, ist heute nicht absehbar. Es gibt verschiedene Szenarien wie sehr sich die Wirtschaft abschwächt und damit auch die finanzielle Leistungsfähigkeit des Wetteraukreises und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Es hängt vor allem von der Dauer der Einschränkungen und des damit verbunden wirtschaftlichen Stillstand vieler Branchen ab.

„Wenn wir möglichst bald wieder zu einem einigermaßen ordentlich geregelten Wirtschaftsleben zurückkehren können, wird sich der Schaden für Deutschland und Europa einigermaßen in Grenzen halten und mittelfristig kompensiert“, so Kreiskämmerer Matthias Walther. Dafür sei es jetzt umso wichtiger, alle Verhaltensregeln weiterhin einzuhalten und das Virus in seiner Verbreitung einzudämmen.

Foto: Kreiskämmerer Matthias Walther mit dem genehmigten Nachtragshaushalt.


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