Streit um Weideschlachtung: FDP kritisiert Alleingang

Wetterau
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Aus der Antwort der Hessischen Landesregierung auf eine Kleinen Anfrage des Wetterauer FDP-Landtagsvizepräsidenten Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn und der landwirtschaftlichen Sprecherin der FDP im Hessischen Landtag, Wiebke Knell, geht aus Sicht der FDP hervor, dass sich die Hessische Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), klar von der Entscheidung des Wetteraukreises, die gängige Genehmigungspraxis hinsichtlich der Weideschlachtung durch Kugelschuss zu ändern, distanziert hat.



Die FDP-Landtagsabgeordneten Hahn und Knell hatten in der Vergangenheit die Entscheidung der zuständigen Ersten Kreisbeigeordneten Stephanie Becker-Bösch mehrfach öffentlich kritisiert. Die SPD-Kreisbeigeordnete hatte veranlasst, dass für die Weideschlachtung ab November 2019 eine neue Regelung eingeführt wurde. Vor der Neuregelung durfte das zu schlachtende Tier auf offener Weide mittels eines Kugelschusses erlegt werden. Mit der neuen Auflage durfte es nur noch erschossen werden, wenn es in ein begrenztes Coral gesperrt worden war. Die neue Methode sorgte bei den Tieren, die ganzjährig im Freien leben, für unnötige Angst und Panik. Diese sollen bei dieser Schlachtungsmethode eigentlich gänzlich vermieden werden. Die betroffenen Landwirte machten daraufhin ihre Sorgen öffentlich.

Mittels einer sogenannten Kleinen Anfrage machten die liberalen Landtagsabgeordneten Knell und Hahn hiernach den Weideschuss im Wetteraukreis zum Thema im Hessischen Landtag. Die Liberalen fragten Ministerin Hinz unter anderem, welche Rechtsgrundlage die Landesregierung für die Widerrufe einiger Verwaltungsakte, die bis dahin einigen Wetterauer Landwirten die Weideschlachtung erlaubt hat, sehe. Hinz antwortete, dass die Beweggründe des Wetteraukreises der Landesregierung nicht bekannt seien und daher keine Aussage hinsichtlich der möglichen Rechtsgrundlage getroffen werden könne. Zudem betonte Hinz auf Nachfrage ausdrücklich, dass ihr Ministerium nicht in den Entscheidungsprozess des Wetteraukreises involviert gewesen sei.

Auf die Frage der FDP-Politiker, wie sich die Landestierschutzbeauftragte zur Thematik positioniert habe, antwortete die Landwirtschaftsministerin, dass die Landestierschutzbeauftragte die Neuregelung des Wetteraukreises aus Gründen des Tierschutzes ablehne. Die Änderung führe laut der Beauftragten zu mehr Angst und Stress bei den Tieren. Ministerin Hinz stellte in der Antwort auf die Anfrage auch klar, dass aus Sicht ihres Ministeriums keine Notwendigkeit der Neuregelung gegeben war. „Auch die Landwirtschaftsministerin Hinz hat sich offensichtlich von dem Alleingang der Ersten Kreisbeigeordneten Stephanie Becker-Bösch klar distanziert. Es ist unerklärlich, wie die zuständige SPD-Kreisbeigeordnete trotz eindringlicher Kritik von Landwirten und der Landestierschutzbeauftragten lange an ihrer unsinnigen Idee festhielt. Ähnliche Alleingänge dürfen sich keinesfalls wiederholen“, so der Wetterauer FDP-Landtagsabgeordnete Hahn, der auch im Wetterauer Kreistag sitzt.

Nach harscher öffentlichen Kritik, unter anderem durch Landwirte und Tierschützer, gab der Wetteraukreis Ende des vergangenen Monats bekannt, dass die erlassene Neuregelung erneut geändert werde. Demnach müssen Rinder bei der Weideschlachtung durch einen Kugelschuss künftig nicht mehr in ein begrenztes Areal gesperrt werden. „Wir Freie Demokraten sind erfreut, dass der Fehler eingesehen wurde und die insbesondere aus der Sicht des Tierschutzes nicht nachvollziehbare Neuregelung verworfen wurde. Die Verantwortung, welche die Landwirte bei der Ernährung der Gesellschaft übernehmen, ist groß. Landwirte müssen wieder mehr Wertschätzung anstatt bürokratischer Gängelung und Missachtung erfahren“, ergänzte die für die Landwirtschaft zuständige FDP-Politikerin Wiebke Knell.


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