Montag: Ein Todesfall und 189 Corona-Infektionen im Wetteraukreis

Wetterau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Montag (19. April) bei 11.531 (Stand RKI 00:00 Uhr), das sind 189 mehr als am Freitag.



wetterau_190421_corona.jpg

Neuinfektionen wurden gemeldet aus: Altenstadt (5), Bad Nauheim (16), Bad Vilbel (22), Büdingen (14), Butzbach (25), Echzell (2), Florstadt (3), Friedberg (8), Glauburg (2), Karben (15), Limeshain (2), Münzenberg (3), Nidda (10), Niddatal (2), Ober-Mörlen (10), Ortenberg (7), Ranstadt (2), Reichelsheim (7), Rockenberg (5), Rosbach (14), Wölfersheim (13) und Wöllstadt (2).

Elf Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt noch nachgemeldet. Die hohen Fallzahlen werden meist durch diffuse Geschehen verursacht.

Stationäre Behandlung

In stationärer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am Montag 57 Menschen (57). 12 Personen (12) werden intensivmedizinisch behandelt.

Covid-Bettenkapazität

Aufgrund von Anpassungen der Plattform, an die die Kliniken ihre Bettenkapazitäten melden, wird auf das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) verwiesen. Hier sind tagesaktuell die gemeldeten Betten registriert: www.intensivregister.de.

Ein Todesfall

Ein 76-jähriger Mann ist an den Folgen der Infektion gestorben. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie verstorbenen Menschen liegt bei 516.

Aktuell 754 Infizierte

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 754 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Inzidenz bei 115,5

Das RKI meldet mit Stand 00:00 Uhr für den Wetteraukreis eine Inzidenz von 115,5.

Testung am Ende der Quarantäne

Bürgerinnen und Bürger, bei denen auf Grundlage eines PCR-Tests eine Infektion mit SARS-CoV-2 nachgewiesen wurde, relevante Kontaktpersonen und Hausstandangehörige von positiv getesteten Personen sind verpflichtet, sich am 14. Tag ihrer häuslichen Quarantäne erneut mit einem Schnelltest oder PCR-Test testen zu lassen. Ist das Testergebnis negativ endet die häusliche Quarantäne automatisch am 14. Tag. Eine Freigabe des Gesundheitsamtes zum Quarantäneende ist nicht notwendig. Das Testergebnis ist dem Gesundheitsamt in jedem Fall (positiv oder negativ) mitzuteilen. Auch das negative Ergebnis ist ab Quarantäneende für einen Zeitraum von 14 Tagen nach Testung mit sich zu führen. Die entsprechende Allgemeinverfügung zur Beendigung von Quarantänemaßnahmen steht auf der Homepage des Wetteraukreises als Download zur Verfügung: https://www.wetteraukreis.de/fileadmin/corona/Allgemeinverfuegung_des_Wetteraukreises_zur_Beendigung_von_Quarantaenemassnahmen.pdf.

Hintergrund

Seit Dezember 2020 verbreiten sich drei Virusvarianten besonders häufig auch in Deutschland. Sie sind leichter übertragbar und ansteckender. Darüber hinaus wurde im Bereich des Gesundheitsamtes des Wetteraukreises vermehrt festgestellt, dass bei Personen, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, nach 14 Tagen immer noch der Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 erbracht werden konnte. Diese Personen waren insoweit auch nach 14 Tagen Träger des SARS-CoV-2 Virus und somit bestand die Möglichkeit, dass diese andere infizieren könnten. Durch eine erneute Testung kann festgestellt werden, ob eine betroffene Person noch Träger des Virus ist oder nicht. Durch die inzwischen zur Verfügung stehenden Testmöglichkeiten im gesamten Kreisgebiet können die Tests zeitnah und ortsnah durchgeführt werden. Alle registrierten Testzentren sind unter www.corona-test-hessen.de/ zu finden.

Nachrückerportal für AstraZeneca

Ab Montagnachmittag steht ein Nachrückerportal für alle diejenigen zur Verfügung, die sich explizit im Impfzentrum für AstraZeneca registrieren lassen wollen: www.impfzentrum-wetterau.de. „Es geht uns darum, Personen kurzfristig einplanen zu können, die über Jahre 60 Jahre alt sind und explizit mit AstraZeneca einverstanden sind. Das heißt, wer jünger als 60 Jahre ist, kann sich hier nicht anmelden, auch nicht, wenn er ausdrücklich AstraZeneca wünscht. Wir haben damit einen eigenen Pool von Personen, die wir kurzfristig aktivieren können, und ein zusätzliches Angebot, um Lücken bei den Impfterminen aufzufüllen“, sagt Amtsarzt Dr. Reinhold Merbs. Die Eintragung auf dem Nachrückerportal des Wetteraukreises ersetzt nicht die formale und notwendige Registrierung beim Land für einen Impftermin. Diese Registrierung erfolgt weiterhin unter https://impfterminservice.hessen.de/.

Foto: Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2