Donnerstag: Ein Todesfall und 114 Neuinfektionen im Wetteraukreis

Wetterau
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Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (22. April) bei 11.715 (Stand RKI 00:00 Uhr), 114 mehr als am Mittwoch.



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Neuinfektionen wurden gemeldet aus: Altenstadt (5), Bad Nauheim (10), Bad Vilbel (14), Büdingen (10), Butzbach (12), Florstadt (2), Friedberg (6), Hirzenhain (1), Karben (6), Limeshain (3), Münzenberg (11), Nidda (6), Ober-Mörlen (4), Ortenberg (1), Ranstadt (1), Reichelsheim (6), Rockenberg (1), Rosbach (4), Wölfersheim (9) und Wöllstadt (2).

Drei Neuinfektionen hat das Gesundheitsamt des Wetteraukreises noch nachgemeldet.

Stationäre Behandlung

In stationärer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am Donnerstag 52 Menschen (58). 21 Personen (21) werden intensivmedizinisch behandelt. Hinsichtlich der Covid-Bettenkapazität verweisen wir auf das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI). Hier sind tagesaktuell die gemeldeten Betten registriert: www.intensivregister.de.

Ein Todesfall

Ein 65-jähriger Mann ist an den Folgen der Infektion gestorben. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie verstorbenen Menschen liegt bei 520.

Aktuell 787 Infizierte

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 787 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

Inzidenz bei 111,6

Das RKI meldet mit Stand 00:00 Uhr für den Wetteraukreis eine Inzidenz von 111,6.

Änderungen des Infektionsschutzgesetzes – Ausgangssperre ab dem Wochenende wahrscheinlich

Nachdem der Bundestag die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes beschlossen hat, hat am Donnerstag das Gesetz auch den Bundesrat passiert. Nach der Unterzeichnung des Gesetzes durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Ein wesentlicher Punkt in den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes ist eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr morgens. Diese gilt in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 7-Tages-Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.

„Der Wetteraukreis hat derzeit in Hessen eine der niedrigsten Inzidenzen. Trotzdem liegen auch wir bereits seit längerer Zeit über der Inzidenz von 100. Je nachdem, wann das Gesetz in Kraft gesetzt wird, müssen wir damit rechnen, dass bereits ab dem Wochenende die nächtliche Ausgangssperre in unserem Landkreis gilt. Die dann geltenden Maßnahmen werden wir in diesem Fall kurzfristig auf unserer Homepage veröffentlichen“, teilt Landrat Jan Weckler mit.

Foto: Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.


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