Donnerstag: Ein Todesfall und 72 Neuinfektionen im Wetteraukreis

Wetterau
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Die Zahl der nachgewiesenen Fälle von Corona-Infektionen im Wetteraukreis liegt am Donnerstag (6.Mai) bei 12.449 (Stand RKI 00:00 Uhr), 72 mehr als am Mittwoch.



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Neuinfektionen wurden gemeldet aus: Altenstadt (1), Bad Nauheim (3), Bad Vilbel (11), Büdingen (8), Butzbach (4), Echzell (1), Florstadt (3), Friedberg (11), Gedern (2), Glauburg (5), Karben (1), Limeshain (3), Münzenberg (1), Nidda (2), Ober Mörlen (1), Ortenberg (3), Reichelsheim (1) und Wöllstadt (1). Zehn Neuinfektionen konnten noch nicht einer Kommune zugeordnet werden.

Infektionen im schulischen Bereich

Infektionen, die für den Schulbetrieb relevant sind, gab es bei drei Personen an drei Schulen: Fritz Erler Schule Wöllstadt, Regenbogenschule Bad Vilbel und Schrenzerschule Butzbach. Für die jeweiligen Lerngruppen wurde Quarantäne verfügt.

Stationäre Behandlung

In stationärer Behandlung aufgrund der Corona-Infektion befinden sich am Donnerstag 44 Menschen (50). 17 Personen (18) werden intensivmedizinisch behandelt.

Ein Todesfall

Seit Mittwoch wurde ein weiterer Todesfall gemeldet. Eine 90-jährige Frau ist im Zusammenhang mit der Infektion verstorben. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie verstorbenen Menschen liegt bei 540.

Aktuell 636 Infizierte

Zieht man von der Gesamtzahl der Infizierten die Zahl der genesenen Menschen und die an oder mit COVID-19 Verstorbenen ab, gibt es aktuell im Wetteraukreis 636 mit Corona infizierte Menschen. Sie befinden sich alle in häuslicher oder klinischer Quarantäne.

86.000 Impfungen

Im Impfzentrum Büdingen und durch die mobilen Impfteams wurden bis einschließlich 5. Mai 86.211 Impfungen durchgeführt. Davon 66.253 Erst- und 19.958 Zweitimpfungen. Hinzu kommen die Impfungen in Hausarztpraxen, die den Impfstoff über Apotheken beziehen und der Wetteraukreis daher keine Erkenntnisse über diese Zahlen hat. Der erste Mai war der Tag mit der bisher größten Zahl an Impfungen. An diesem Tag wurden 2.343 Impfungen im Impfzentrum und durch mobile Temas verabreicht. Diese Schlagzahl würde man gerne weiter umsetzen, allerdings bleibt weiter der fehlende Impfstoff der limitierende Faktor.

Wetteraukreis weiterhin mit niedrigster Inzidenz in Hessen

Da der Wetteraukreis in den vergangenen Wochen eine Inzidenz von über 100 hatte, gilt derzeit die sogenannte „Bundes-Notbremse“ nach dem Infektionsschutzgesetz. Das RKI meldet mit Stand 00:00 Uhr für den Wetteraukreis eine Inzidenz von 81. Damit liegt der Wetteraukreis am dritten Werktag in Folge unter der Inzidenz von 100. Sobald die Inzidenz von 100 fünf Tage hintereinander unterschritten wird, gelten die Regelungen nach Infektionsschutzgesetz automatisch ab dem übernächsten Tag nicht mehr. Sollte die Inzidenz auch in den kommenden Tagen unter 100 bleiben, so könnte der kommende Samstag der fünfte Werktag in Folge mit einer Inzidenz von unter 100 sein. Ab dem übernächsten Tag, so gibt es das Gesetz vor, also ab Montag, 10. Mai, würden dann die Beschränkungen der Bundes-Notbremse im Wetteraukreis außer Kraft gesetzt. Entscheidend dafür sind die Veröffentlichungen auf den Internet-Seiten des Hessischen Sozialministeriums (https://soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/in-diesen-kreisen-und-staedten-greift-die-bundes-notbremse).

Dafür würden dann wieder die entsprechenden hessischen Landesregelungen gelten, also die Corona-Kontakt und Betriebsbeschränkungsverordnung sowie die Einrichtungsschutzverordnung. Wenn die genannten Voraussetzungen erfüllt sind, würden zum Beispiel auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22:00 Uhr abends und 5:00 Uhr morgens entfallen, private Treffen von zwei Haushalten wären wieder möglich. Über weitere Anpassungen der Regelungen, insbesondere für Landkreise mit einer Inzidenz unter 100, beabsichtigt die Landesregierung in der kommenden Woche zu beraten. „Der Wetteraukreis ist nach wie vor aktuell der Landkreis in Hessen mit der niedrigsten Inzidenz. Damit könnten wir bei gleichbleibender Entwicklung in der kommenden Woche einer der ersten Landkreise in Hessen sein, für die die Bundes-Notbremse nicht mehr gilt“, so Landrat Weckler.

Kein Vorziehen von Zweitimpfungen

Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen macht das Gesundheitsamt darauf aufmerksam, dass Zweitimpfungen nicht vorgezogen werden. Viele Anrufer wünschen ein solches Vorziehen, um schneller in den Genuss eines vollen Impfschutzes zu kommen. Bund und Land geben den Impfzentren vor, die von den Herstellern genannten maximalen Impfintervalle einzuhalten. Danach beträgt beim Impfstoff Biontech der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung sechs Wochen. Bei Moderna beträgt der Abstand ebenfalls sechs Wochen. Bei AstraZeneca beträgt der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung 12 Wochen.

Foto: Übersicht über die aktiven Corona-Fälle in den Kommunen des Wetteraukreises. Bei der Statistik ergeben sich durch Systemupdates und nachträgliche Korrekturen gegebenenfalls Änderungen bei den kommunalen Zahlen.


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