„In Gießen wurden gezielt Polizistinnen und Polizisten angegriffen. Das ist ein aufs Schärfste zu verurteilender Angriff auf den Rechtsstaat, der Konsequenzen haben muss. Es ist nicht hinnehmbar, dass eritreische Konflikte auf deutschem Boden ausgetragen werden. Aus den bisherigen Eritrea-Festivals müssen Lehren gezogen werden“, erklärt Hahn.
„Klar ist, dass das Festival in der bisherigen Weise nicht mehr stattfinden darf. Jetzt muss eine rechtsstaatliche Möglichkeit gefunden werden, um eine solche Veranstaltung untersagen zu können, wenn Ausschreitungen absehbar sind – und das auch, wenn die Gefahr von Gegendemonstrationen ausgeht“, fordert der ehemalige Justizminister Hahn und ergänzt: „Hat ein totalitäres Regime über eigene Vorfeldgruppen das Recht auf Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland? Das müssen wir rechtlich überarbeiten!“
Zur juristischen Aufarbeitung gehöre aber auch, Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs zu prüfen, der für die Veranstaltung grünes Licht gegeben hatte. „Ein geeignetes Rechtsmittel gegen den VGH-Beschluss muss eine zwingende Option sein“, sagt der ehemalige Justizminister.
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