Reiserücktrittsversicherung: Rücktritt vom Urlaub

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Im Gegensatz zu so manchem Haustürgeschäft kann man bei einer gebuchten Reise in den meisten Fällen nicht so einfach von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.



Da jedoch niemand gezwungen werden kann eine Reise anzutreten, kann man die Reise selbstverständlich jederzeit absagen. Das ist unter Umständen aber mit enormen Kosten verbunden. Je nachdem welche Ausfälle der Veranstalter geltend macht, können zusätzliche Stornokosten in Höhe des Gesamtreisepreises entstehen.

Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt anfallende Stornokosten bei unter anderem folgenden Gründen:

- unerwartete Erkrankung
- Unfall
- Impfunverträglichkeit
- Schwangerschaft mit Reiseverbot
- Schäden am Eigentum
- unerwartete Arbeitslosigkeit
- Todesfall naher Angehöriger

Gegen Aufpreis bieten viele Versicherer zusätzlich eine Reiseabbruchversicherung an. Diese springt immer dann ein, wenn der Versicherungsnehmer während des Urlaubs erkrankt oder seine Reise durch andere versicherte Gründe bedingt abbrechen muss. Jede Versicherung kann individuell an die Kundenwünsche angepasst werden.

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Den richtigen Anbieter finden

Viele Reisebüros bieten ihren Kunden bei der Buchung einer Reise eine Reiserücktrittsversicherung an. Hier ist jedoch Vorsicht geboten, da viele Reisebüros mit bestimmten Versicherungen kooperieren und zum Teil hohe Provisionen für jede vermittelte Versicherung einstreichen. Diese zahlt der Kunde letzten Endes mit. Besser ist es auf dieses Angebot zu verzichten und sich selber nach dem günstigsten Tarif zu erkundigen. {jathumbnail off}

Dazu sollte man in jedem Fall die verschiedenen Versicherungsanbieter unter die Lupe nehmen. Im Internet gibt es zahlreiche Vergleichsportale mit denen man sich schnell einen Überblick über die unterschiedlichen Angebote verschaffen kann. So kann man sicherstellen, dass man nicht mehr für die Leistung bezahlt als nötig.

Hinweise

- Um sich das lange Anstehen beim Check in am Reisetag zu ersparen, nehmen viele Reisende gerne das sogenannte Vorabend-Checkin in in Anspruch. Hier gilt zu beachten, dass mit Gepäckübergabe bereits die Reise angetreten wurde. Für den Fall das man jetzt noch krank wird, übernimmt die Versicherung keinerlei Kosten bei Reiserücktritt.

- Für Personen die mehrmals im Jahr in den Urlaub fahren kann sich der Abschluss eines Jahresvertrags lohnen. Auch besonders teure Reisen können durch eine Jahrespolice oft günstiger versichert werden als durch einen Einzelvertrag.

- Vorsicht bei Versicherungsanbietern die eine Selbstbeteiligung verlangen. Dies sind oft unseriöse Anbieter. Der Sinn einer solchen Versicherung ist es eben gerade nicht auf Kosten sitzenzubleiben wenn die geplante Reise nicht angetreten werden kann. Ausnahmeregelungen sollten im Vertrag klar ersichtlich sein. Es ist besonders wichtig sich die Einzelheiten des Vertrags genau zu vergegenwärtigen um unschöne Überraschungen zu vermeiden.

- Achten sollte man weiterhin darauf, möglichst alle beteiligten Personen in die Versicherung mit einzubeziehen. Wenn der Ehepartner oder die Kinder krank werden, muss ebenfalls meist von der Reise zurückgetreten werden. Je nach Konditionen des Anbieters können sogar Enkel oder Kindermädchen in den Versicherungsschutz mit eingenommen werden.

Wann macht eine Reiserücktrittsversicherung am meisten Sinn?

Eine Reiserücktrittsversicherung ist immer eine optionale Versicherung. Daher muss jeder für sich selbst entscheiden, ob eine entsprechende Versicherung für ihn und seine ganz persönlichen Umstände Sinn macht oder nicht. Generell kann man sagen, dass eine Reiserücktrittsversicherung umso mehr Sinn macht, je teurer die Reise ist, da die Stornokosten meist proportional zu den Reisekosten steigen. Am besten vergleicht man die Kosten für die Versicherung mit den potentiellen Stornokosten. Anhand dieser Gegenüberstellung kann man seine Entscheidung fundiert treffen.

Foto: obs/alltours flugreisen gmbh


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