Windkraft: "Kreiswerke setzen weiter auf Intransparenz"

Politik
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"Die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH - ein Tochterunternehmen der Kreiswerke - veröffentlicht ein in weiten Teilen geschwärztes Gutachten zum Fledermausmonitoring und nährt damit die Zweifel an einem ordnungsgemäßen Betrieb der Anlagen des Windparks Wächtersbach-Neudorf", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V.".



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Und weiter: "Die Genehmigung für den Windpark Wächtersbach-Neudorf enthält als artenschutzrechtliche Bestimmung die Auflage, dass zum Schutz der Zwergfledermäuse die Anlagen zu definierten Zeiten abgeschaltet werden müssen. Durch die Abschaltung bei gutem Flugwetter für die Fledermäuse soll erreicht werden, dass weniger Tiere durch die Windkraftflügel getötet werden. Der BI Vorsitzende Berthold Andres ergänzt dazu: „Die zeitweilige Abschaltung der Anlagen ist einer der üblichen Tricks der Gutachter der Windkraftprojektierer, um einem Tötungsverbot gemäß Bundesnaturschutzgesetz zuvor zu kommen und um trotz massiver artenschutzrechtlicher Bedenken eine Genehmigung zu erhalten, allerdings geht diese Abschaltung zu Lasten der Wirtschaftlichkeit eines Windparks.“ Zum Nachweis der Maßnahme an den Anlagen in Neudorf wurde deshalb vorgeschrieben, für zwei Jahre ab Inbetriebnahme ein Fledermausmonitoring durchzuführen und dessen Ergebnisse zusammen mit dem jeweiligen Betriebsprotokoll der Fledermausabschaltung dem Regierungspräsidium Darmstadt spätestens bis Ende Januar des Folgejahres vorzulegen."

Die Kreiswerke Main-Kinzig seien nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) auch für Tochterfirmen wie die Naturenergie Main-Kinzig GmbH oder Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH verpflichtet, umweltrelevante Informationen wie Monitoring-Berichte für Fledermäuse, der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Auf eine entsprechende Anfrage der BI habe der Geschäftsführer Bernd Schneider der Kreiswerke Main-Kinzig allerdings noch Ende April mitgeteilt, dass die Berichte für das Fledermausmonitoring für die Jahre 2014 bis 2016 nicht zur Verfügung gestellt werden könnten. Überraschend habe aber die Versorgungsservice Main-Kinzig GmbH als Betreiber der Anlagen nun auf ihrer Homepage den Bericht für das Jahr 2015 veröffentlicht. Wer allerdings jetzt Transparenz erwartet habe, werde wieder einmal enttäuscht, denn viele Passagen des Untersuchungsberichts seien komplett unkenntlich gemacht worden. Ein Drittel der Seiten des Berichts seien sogar vollständig geschwärzt worden.

Die Vorgehensweise der Kreiswerke und ihrer Tochtergesellschaften sei insofern auch nicht nachvollziehbar, da Herr Schneider noch im März 2017 in der lokalen Presse behauptet habe, dass in Bezug auf den Windpark Wächtersbach-Neudorf eine fachlich und rechtlich einwandfreie Arbeit geleistet würde. Das scheine aber nicht der Fall zu sein. Nachdem bereits der Betreiber und das Regierungspräsidium Darmstadt eine Akteneinsicht in die Fledermauskundlichen Gutachten für den Windpark Wächtersbach-Neudorf verweigert hätten, seien für die BI die fehlenden und unvollständigen Berichte zum Fledermausschutz ein weiteres Indiz dafür, dass hier möglicherweise gegen artenschutzrechtliche Auflagen verstoßen werde. Der BI Vorsitzende Andres fragt sich: „Warum sonst sperrt sich ein Betreiber von Windkraftanlagen so massiv gegen eine Einsicht in die naturschutzrechtlichen Gutachten und Untersuchungsberichte? Im Gegensatz dazu haben wir beispielsweise für den Windpark ‚Vier Fichten‘ alle nach HUIG angefragten Gutachten ohne Probleme erhalten.“

Da die Anlagen in Neudorf bis Ende 2015 bereits einen Verlust von knapp 1 Million Euro eingefahren hätten, würde eine umfassende Abschaltung zum Schutz der Fledermäuse weitere Verluste nach sich ziehen. "Möglicherweise drücken sich die Kreiswerke deshalb vor einer vollständigen Offenlegung der Unterlagen um eine unabhängige Überprüfung der Gutachten zu verhindern. Die BI fordert deswegen den Geschäftsführer der Kreiswerke Main-Kinzig Herrn Schneider erneut auf, seiner gesetzlichen Verpflichtung nach dem hessischen Umweltinformationsgesetz nachzukommen und umgehend alle Gutachten und Monitoring-Berichte für den Windpark Wächtersbach-Neudorf offenzulegen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.


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