Den beiden nun angeklagten Männern wird vorgeworfen, an einem Sonntagnachmittag Ende Juni im Barbarossa-Freibad in Gelnhausen im Bereich des Strudels drei Mädchen im Alter von 13 bis 15 Jahren am ganzen Körper angefasst zu haben. Die Badegäste hatten sich kurz nach 17 Uhr an das Freibad-Personal gewandt, die hinzugerufene Polizei nahm die Personalien der Syrer auf. "Dem 18-jährgen Angeschuldigten, der syrischer Staatsangehöriger ist, wird sexuelle Belästigung in zwei Fällen und Nötigung in einem Fall vorgeworfen. Der Angeschuldigte soll am 22.06.2025 einer 13-jährigen Zeugin im Freibad Gelnhausen im Bereich des Strudels an das Gesäß, einer 14-jährigen Zeugin an die Brust sowie das Gesäß gefasst und eine 15-jährige Zeugin im Wasserbecken am Bein gegen ihren ausdrücklichen Willen festgehalten und von hinten am Bikinioberteil gezogen haben. Dem 28-jährigen Angeschuldigten, der ebenfalls syrischer Staatsangehöriger ist, wird sexuelle Belästigung in einem Fall vorgeworfen. Er soll einer 14-jährigen Zeugin im Freibad Gelnhausen im Bereich des Strudels an das Gesäß gefasst haben", teilt die Staatsanwaltschaft Hanau mit.
Den Opfern wurden während der Ermittlungen Fotos der Tatverdächtigen vorgelegt, die beiden angeklagten Männer sollen dabei erkannt worden sein. Die Staatsanwaltschaft hierzu: "Die Staatsanwaltschaft Hanau hat außerdem am 14.11.2025 das Ermittlungsverfahren gegen drei weitere Personen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Nach dem Ergebnis der durchgeführten Ermittlungen war ihnen ein strafrechtlich relevantes Verhalten nicht mit der für eine Anklageerhebung zwingend erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit nachzuweisen. Es wurden zuvor umfangreiche Ermittlungen durchgeführt, darunter unter anderem Wohnungsdurchsuchungen und Wahllichtbildvorlagen mit den geschädigten Zeuginnen. Die Zeuginnen vermochten die Beschuldigten im Rahmen der Durchführung der Wahllichtbildvorlagen nicht als Täter zu identifizieren. Die Auswertung der vorliegenden Beweismittel haben weder Hinweise auf eine Begehung der Taten durch die Beschuldigten noch zu konkreten Tatbeiträgen ergeben."
Die beiden Angeklagten müssen sich nun vor einem Jugendgericht im Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Wann der Prozess stattfindet, steht noch nicht fest.




(Aus "Animal Farm")