"Das Land Brandenburg hat als erstes Bundesland die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowohl für die Zukunft als auch rückwirkend konsequent umgesetzt. Bemerkenswert ist dabei, dass die Landesregierung diese Entscheidung trotz erheblicher finanzieller Auswirkungen getroffen hat. Die Umsetzung führt bis 2028 zu Mehrausgaben von mehreren Milliarden Euro und belastet den Landeshaushalt in außergewöhnlichem Umfang. Gleichwohl hat sich die Landesregierung ihrer verfassungsrechtlichen Verantwortung gestellt und die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts nicht durch neue Berechnungsmodelle oder fiktive Annahmen relativiert.
Von besonderer Bedeutung ist, dass dieses Vorgehen ausdrücklich vom Präsidenten des Landesrechnungshofes Brandenburg, Harald Kümmel, unterstützt wurde. Er stellte unmissverständlich fest, dass die Anpassung der Beamtenbesoldung auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts beruhe und ein notwendiger Schritt sei, um die verfassungswidrige Besoldung zu beenden und das Thema rechtsstaatlich abzuschließen. Damit bestätigt ausgerechnet die oberste Finanzkontrollbehörde des Landes, deren gesetzlicher Auftrag die Wahrung einer sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung ist, dass die Umsetzung der Karlsruher Rechtsprechung keine politische Gefälligkeit, sondern eine zwingende verfassungsrechtliche Verpflichtung darstellt.
Ebenso bemerkenswert ist die Einschätzung des Bundes der Steuerzahler Brandenburg. Obwohl dieser die erheblichen Belastungen des Landeshaushalts ausdrücklich kritisiert und weitreichende Sparmaßnahmen fordert, erkennt auch er an, dass zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Alternative besteht. Der Landesvorsitzende Thomas Lilienthal brachte dies prägnant auf den Punkt: Brandenburg habe in der Vergangenheit versucht, seine Beamten 'freihändig zu besolden'. Dem habe das Bundesverfassungsgericht einen eindeutigen Riegel vorgeschoben. Diese Aussage macht deutlich, dass nicht die Kosten der Umsetzung im Mittelpunkt stehen dürfen, sondern die Verpflichtung des Gesetzgebers, die Verfassung einzuhalten.
Brandenburg liefert damit ein überzeugendes Beispiel für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Das Land hat akzeptiert, dass die jahrzehntelange Unteralimentation der Beamtinnen und Beamten verfassungswidrig war, und die erforderlichen finanziellen Konsequenzen gezogen. Der Hinweis auf hohe Haushaltsbelastungen wurde nicht dazu genutzt, die verfassungsrechtlichen Maßstäbe durch neue Berechnungsmodelle, fiktive Familieneinkommen oder hypothetische Erwerbsmöglichkeiten von Ehepartnern zu relativieren.
Gerade deshalb sollten sich die übrigen Bundesländer an diesem Vorgehen orientieren. Wer stattdessen versucht, durch statistische Modellrechnungen oder die Einbeziehung fiktiver Familieneinkommen die verfassungsrechtlich gebotene Alimentation rechnerisch zu reduzieren, läuft Gefahr, den Sinn und Zweck der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu verfehlen. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn zu einer eigenständigen, amtsangemessenen und realitätsgerechten Besoldung. Es lässt sich nicht dadurch erfüllen, dass hypothetische Einkommensquellen oder theoretische Familienkonstellationen herangezogen werden, um den tatsächlichen Besoldungsbedarf künstlich zu relativieren.
Das Beispiel Brandenburg zeigt eindrucksvoll, dass eine konsequente Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts möglich ist, auch wenn sie erhebliche finanzielle Anstrengungen erfordert. Die Bindung an die Verfassung endet nicht dort, wo ihre Umsetzung teuer wird. Gerade der Rechtsstaat zeichnet sich dadurch aus, dass verfassungsgerichtliche Entscheidungen unabhängig von ihren finanziellen Folgen beachtet und vollständig umgesetzt werden. Wer diesen Weg verlässt und stattdessen versucht, durch kreative Berechnungsmodelle den verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen lediglich formal zu genügen, gefährdet das Vertrauen in die Verlässlichkeit staatlichen Handelns und riskiert neue verfassungsrechtliche Auseinandersetzungen."
Klaus Reuter
Großkrotzenburg
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