"Mit großer Sorge und wachsender Empörung nehmen viele hessische Beamte zur Kenntnis, dass das Hessische Innenministerium bei der Neuregelung der Beamtenbesoldung offenbar pauschal ein zusätzliches Familieneinkommen von monatlich 1.000 Euro unterstellt. Für zahlreiche Betroffene entsteht dadurch der Eindruck, dass die tatsächlichen Besoldungsansprüche gezielt kleingerechnet werden sollen, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus dem Jahr 2025 möglichst kostengünstig zu umgehen.
Gerade dieser Ansatz wirft erhebliche Fragen auf. Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Staat, Beamten und ihren Familien eine amtsangemessene und verfassungsgemäße Besoldung zu gewährleisten. Maßstab ist dabei die eigenständige Verantwortung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und nicht die Hoffnung, dass Ehepartner oder Familien zusätzliche Einkommen erzielen. Die pauschale Unterstellung eines weiteren Familieneinkommens von 1.000 Euro monatlich wirkt daher wie ein politischer Rechentrick, um die tatsächlichen finanziellen Verpflichtungen des Landes künstlich zu reduzieren. Viele Beamte empfinden dies mittlerweile als bewussten Versuch, die eindeutigen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus 2025 zu verwässern.
Besonders problematisch ist dabei, dass viele Familienmodelle diese Annahmen in der Realität überhaupt nicht erfüllen können. Alleinerziehende, Familien mit kleinen Kindern, pflegebedürftigen Angehörigen oder eingeschränkten Erwerbsmöglichkeiten werden durch solche Modellrechnungen massiv benachteiligt. Der Staat darf m.E. seine verfassungsrechtliche Pflicht zur angemessenen Alimentation nicht einfach auf Ehepartner oder familiäre Nebeneinkünfte abwälzen. Umso irritierender ist die Rolle des Hessischen Innenministers Prof. Dr. Roman Poseck. Ausgerechnet ein ehemaliger Präsident des Staatsgerichtshofes des Landes Hessen müsste wissen, dass das Alimentationsprinzip zu den tragenden Säulen des Berufsbeamtentums gehört und nicht durch statistische Modellrechnungen relativiert werden darf.
Statt klar und transparent eine verfassungsgemäße Besoldung sicherzustellen, entsteht zunehmend der Eindruck, dass das Land Hessen erneut versucht, seine finanziellen Verpflichtungen möglichst kleinzurechnen. Viele Beamte fragen sich inzwischen, ob hier politische Haushaltserwägungen bewusst über die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gestellt werden. Das beschädigt das Vertrauen in die Landesregierung massiv. Polizei, Lehrer, Justiz, Feuerwehr und Verwaltung leisten täglich unverzichtbare Arbeit für unseren demokratischen Rechtstaat. Diese Beschäftigten verdienen Respekt, Rechtssicherheit und eine ehrliche Besoldungspolitik, keine künstlichen Rechenmodelle und keine politischen Taschenspielertricks.
Innenminister Prof. Dr. Poseck räumte ein, dass in Zukunft weitere Anpassungen nötig sein könnten, etwa wenn neue Urteile aus Karlsruhe vom Bundesverfassungsgericht kämen. Ein Rechtsstaat verliert an Glaubwürdigkeit, wenn er selbst versucht, höchstrichterliche Vorgaben möglichst kreativ auszulegen, um Kosten zu sparen. Genau dieser Eindruck entsteht derzeit in Hessen. Die Landesregierung muss endlich aufhören, die berechtigten Ansprüche der Beamten kleinzurechnen. Verfassungsrechtliche Verpflichtungen gelten uneingeschränkt, auch für das Land Hessen."
Klaus Reuter
Großkrotzenburg
Hinweis der Redaktion: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Leserbriefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft. Leserbriefe sind immer mit dem Namen und der Anschrift des Autors zu versehen und spiegeln die Meinung des oder der Autoren wider. Die E-Mail-Adresse zur Einsendung von Leserbriefen lautet info@vorsprung-online.de.


