Gefährden Windkraftplanungen das Trinkwasser?

Bad Orb
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Das Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt informierte kürzlich über Planungen, wo zukünftig im Main-Kinzig-Kreis Windkraftanlagen gebaut werden dürfen.



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"Auf Nachfrage räumten die Vertreter des RP ein, dass die Angaben zu Wasserschutzgebieten nicht immer dem aktuellen Stand entsprächen und deshalb im Auge behalten werden müssten. Das bedeutet, der Bau von Windkraftanlagen geniest eine höhere Priorität als die Versorgung mit gesundem Trinkwasser! Es ist nicht sichergestellt, dass mit den Planungen des RP für Windvorrangflächen im Spessart der Schutz des Trinkwassers gewährleistet bleibt. Das ist das Ergebnis eines Bodengutachtens, welches der Verein Gegenwind Bad Orb e.V. in Auftrag gab. Öffentliche Planungsstellen müssen nach aktuelle Regeln und Richtlinien arbeiten. Dies ist bei der Planung von Windvorrangflächen in Südhessen nicht erfolgt. Die Planungen begannen vor mehr als fünf Jahren. Das RP weiß, dass die Größe der Wasserschutzzonen nach überholten Richtlinien vor langer Zeit erfolgte. Es weiß auch, dass nach aktuellem Regelwerk vermutlich Windvorrangflächen gestrichen werden müssten", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative "Gegenwind Bad Orb".

Und weiter: "Um was geht es genau? Zum Schutz des Trinkwassers werden Wasserschutzgebiete amtlich festgesetzt. Ein Schutzgebiet ist in drei Schutzzonen gegliedert. In der äußeren Schutzzone III dürfen  gemäß Landesentwicklungsplan Windkraftanlagen gebaut werden. Die Arbeitsgemeinschaft Wasserversorgung Rhein-Main als Vertreter der Wasserversorgungsgesellschaften im Ballungsraum Rhein-Main kritisierte bereits die Vorrangstellung des Baus von Windkraftanlagen vor die Sicherstellung der Wasserversorgung in der Schutzzone III. Dieser Kritik schliest sich Gegenwind Bad Orb an. Aber es kommt noch schlimmer. Die Größe der Wasserschutzzonen wird nach Regelwerken des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches festgelegt. Zuletzt wurden sie 2012 aktualisiert. Das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie gibt dieses Regelwerk als Grundlage für die hydrogeologische Abgrenzung von Wasserschutzgebieten vor. Besonders die Schutzzone II ist beachtenswert. Sie soll so bemessen sein, dass das Grundwasser eine Fließzeit von mindestens 50 Tagen bis zum Eintreffen in der Trinkwasserfassung hat und damit Schadstoffe ausgefiltert sind. Die amtlichen hydrogeologischen Gutachten zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten sind Jahrzehnte alt. Nachfragen in Bad Orb, Bad Soden-Salmünster und in Marjoß ergaben, dass alle Festlegungen von Wasserschutzzonen älter als vierzig Jahre sind. Das wäre nicht weiter bemerkenswert, würde man die Wälder als Wälder belassen Die Umwandlung eines Waldareals in ein Industriegebiet mit Windkraftanlagen stellt jedoch ein völlig neues Szenario dar mit einer Vielzahl an Gefährdungspotentialen. Bei deren Bau, Betrieb und beim Rückbau können unkontrolliert Öle oder flüssige, das Grundwasser verunreinigende, gefährliche Stoffe austreten. Durch die großen und tiefen Bautätigkeiten für Windkraftanlagen und deren Verkabelung werden Fließwege und Fließgeschwindigkeiten verändert. Betonauswaschungen können das Grundwasser verschmutzen. Aus diesem Grund ist es zum Schutz des Trinkwassers und somit der Gesundheit der Bevölkerung die Pflicht der Behörden nach aktuellen Richtlinien zu arbeiten und sicherzustellen, dass wenigstens keine Windkraftanlagen in einer realen Schutzzone II errichtet werden."

Der Buntsandstein-Spessart sei geprägt durch sehr kluftigen Untergrund. Es seien also viele Aushöhlungen und Spalten vorhanden, über die Regenwasser sehr schnell zu den Fassungsbereichen gelangt. "Um die 50 Tage –Regel für die Schutzzonen II einzuhalten, kann das bedeuten, dass diese deutlich vergrößert werden müssten. Von den Quellgebieten im Orbtal bei Bad Orb weis man zum Beispiel, dass bereits kurz nach Regenperioden, dass Quellwasser stark zunimmt. Ein klarer Hinweis, dass die Wasserschutzzonen II zu gering bemessen sind. Sie könnten also tief in Bereiche der zu Gunsten der Windkraft entwerteten Wasserschutzzonen III hineinreichen. Damit kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass Verunreinigungen durch Windkraftanlagen unser Trinkwasser untrinkbar machen. Das gilt nicht nur für die Versorgung der quellnahen Orte im Spessart. Im hessischen Spessart wird an 12 Quellen auch Trinkwasser für die Stadt Frankfurt gewonnen. Deshalb muss vor der Verabschiedung des Teilplans Erneuerbare Energie Südhessen sichergestellt sein, dass durch Windvorrangflächen im kluftigen Bunt-Sandsteinspessart – neben vielen anderen Belastungen – nicht noch zusätzlich eine Trinkwassergefährdung für die Bevölkerung entstehen könnte. Die Politiker in der Regionalversammlung müssen Verantwortung zeigen. Klimaschutz ist wichtig. Die sichere Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist ein Muss", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.

Bild: Trinkwasserquelle im Orbtal bei Bad Orb.


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