Laut Staatsanwaltschaft fuhr die Beschuldigte zu diesem Zeitpunkt in einem verkehrsberuhigten Bereich mit ihrem Auto. Zur selben Zeit war dort auch eine 45-Jährige zu Fuß unterwegs. An der Hand hatte sie ihren kleinen Sohn, der sich offenbar plötzlich losreißen wollte. Die Autolenkerin musste deswegen abbremsen und ausweichen. Aus dieser Situation heraus entspann sich ein kurzer, aber heftiger Konflikt zwischen den beiden Damen. Zunächst wurde gestikuliert und geschrien. Dann trat die Ältere gegen die Beifahrertür. Das brachte die Angeklagte offenbar richtig in Rage und sie stieg aus. Es folgte ein heftiger „Nahkampf“. Laut Anklage soll die 43-Jährige ihr Gegenüber an den Haaren gezogen, sie zu Boden gedrückt und getreten haben.
Das bestritt die Beschuldigte. Sie hätten sich zwar wechselseitig geschlagen. Zu Boden gedrückt habe sie ihr Gegenüber allerdings nicht. „Wenn ich jetzt nicht selbst schlage, dann werde ich geschlagen“, ging ihr damals durch den Kopf, erinnerte sie sich. Dementsprechend seien sie „wie zwei Furien“ aufeinander losgegangen, blickte die Angeklagte selbstkritisch zurück. „Im Affekt“ habe sie auch zugetreten, nachdem sie angeblich selbst Tritte abbekommen hatte. Sie räumte auch ein, ihr Gegenüber mit der Nachahmung von Motorgeräuschen gereizt zu haben. „In einer solchen Situation niemals aus dem Wagen aussteigen“, gab der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau eine goldene Regel den beiden Kontrahentinnen mit auf den Weg. Das nehme immer ein schlimmes Ende.
Als Zeuginnen war nicht nur die Geschädigte vor Gericht geladen, sondern zudem fünf weitere Frauen, die die Situation miterlebt hatten. Doch bevor sie gehört wurden, wurde nur das Opfer in den Gerichtssaal gerufen. Richter und Ankläger waren nämlich mit der Angeklagten und ihrem Verteidiger übereingekommen, die Angelegenheit am sinnvollsten außergerichtlich zu lösen – zumal beide bislang ein straffreies Leben geführt haben. Dies soll mit einem so genannten „Täter-Opfer-Ausgleich“ bei der gemeinnützigen Organisation „Hanauer Hilfe“ erfolgen. Dies ist ein außergerichtliches Verfahren, das Konflikte zwischen Beschuldigten und Geschädigten einer Straftat kommunikativ aufarbeitet. Ziel ist es, die Tat durch materielle oder immaterielle Wiedergutmachung beizulegen, den Rechtsfrieden wiederherzustellen und dem Opfer die Möglichkeit zu geben, das Erlebte besser zu verarbeiten.
Diesem Weg müssen im Vorfeld aber beide Beteiligten zustimmen. Die Angeklagte äußerte nach ihrer längeren Aussage, dass der ganze Vorfall „so was von dumm“ gewesen sei, sie ihn bereue und es ihr Leid tue. Das mutmaßliche Opfer war zunächst skeptisch, räumte ein, vor der Beschuldigten weiterhin Angst zu haben. Gleichzeitig gehe es ihr nicht um eine Bestrafung ihres Gegenübers. Nach einigem Zögern stimmte sie schließlich auch dem außergerichtlichen Gespräch zu. Es sei wichtig, dass beide etwas aus dem Vorfall lernen, betonte der Ankläger. So etwas dürfe sich nicht wiederholen. „Das war kein Glanzmoment“, resümierte auch Richterin König und stellte das Strafverfahren zunächst für sechs Monate ein. In diesem Zeitraum soll das Gespräch in Hanau stattfinden. Bringe es eine Klärung, bleibe es dabei. Andernfalls muss der Vorfall erneut vor dem Amtsgericht Gelnhausen verhandelt werden. / hd




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