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Firma Veritas darf weiter Grundwasser aus Brunnen entnehmen

Firma Veritas darf weiter Grundwasser aus Brunnen entnehmen
Von links: RP-Dezernatsleiterin Sonja Schuster, RP-Mitarbeiterin Nina Gutjahr, Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt, Veritas-Geschäftsführer Thomas Theuß; außerdem: Produktionsleiter Detlef Grimm (rechts) sowie André Döbber und ein weiterer Veritas-Mitarbeiter aus dem Bereich „Umwelt Sicherheit Gesundheit Energie“. © RP Darmstadt

Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt (SPD) hat am Freitag in Gelnhausen einen Wasserbescheid an die HDT Veritas Hessen GmbH übergeben.

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Demnach darf das Unternehmen auch künftig Grundwasser aus einem Brunnen auf dem Werksgelände entnehmen. Die bisherige Erlaubnis war Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Nach sorgfältiger Prüfung konnte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt nun eine neue Erlaubnis erteilen. „Mit unserem Bescheid erhält das Unternehmen Planungssicherheit“, so Regierungspräsident Hilligardt. Die Firma Veritas trage mit der Nutzung von Brauchwasser dazu bei, wertvolles Trinkwasser zu sparen.

Die neue Erlaubnis ist auf 20 Jahre befristet und gestattet auch künftig die Entnahme von maximal 50.000 Kubikmeter Grundwasser pro Jahr. Dabei geht es zum einen um die Dampferzeugung und Einspeisung in Vulkanisationskessel. Zum anderen wird das Wasser zur Kühlung und für den Betrieb von Waschmaschinen verwendet. Das Unternehmen entnimmt bereits seit 1959 Wasser aus dem Brunnen, der sich im Wasserschutzgebiet „Hailerer Aue“ der Stadtwerke Gelnhausen befindet.

Im Hinblick auf das Einzugsgebiet des Brunnens und die vergleichsweise geringe Entnahmemenge ist von einem ausreichend hohen nutzbaren Grundwasserdargebot auszugehen. Die Menge kann also umweltschonend entnommen werden. So haben auch die Stadtwerke Gelnhausen keine Bedenken angemeldet.

Gleichwohl werden die Entnahmen und ihre Auswirkungen von der Frankfurter Umweltabteilung des RP Darmstadt überwacht. Dazu wurden entsprechende Auflagen in die Genehmigung aufgenommen. So wird sichergestellt, dass insbesondere die Wasserstände erfasst werden, um gegebenenfalls darauf reagieren zu können.

Hintergrund

Das RP Darmstadt wacht als Obere Wasserbehörde über den Schutz der Gewässer in Südhessen. Dies schließt das Grundwasser ein. So müssen gewerbliche Entnahmen beantragt und von der Landesbehörde genehmigt werden.

Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/gewaesser-und-bodenschutz

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