Derzeit läuft seitens des Regierungspräsidiums Darmstadt die Offenlegung über die Änderung des Teilplans Erneuerbare Energien (TPEE), das heißt über die Entscheidung, ob die sogenannten Weißflächen zu Potentialflächen für Windräder werden oder eben auch nicht.
Die Kommunen, Landkreise, Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zur Stellungnahme aufgefordert. Außerdem wird die Öffentlichkeit beteiligt, damit auch die Bürger. Diese haben nun erneut die Gelegenheit, ihre Einsprüche und Bedenken gegen die Flächenausweisung einzureichen.
"Die vorgesehenen Weißflächen, diese sind auf der Karte orange umkreist, sollen als Windvorrangflächen ausgewiesen werden. Dies betrifft die Fläche 2-914, 2-449 a, 2-449 d und 2-449. Die rot schraffierten Flächen wurden bereits in der 2. Offenlage trotz massiver Einwände seitens der Bürgerschaft, WindJammer Gründau e.V., der Gemeinde Gründau sowie weiterer Träger öffentlicher Belange für den Bau von Windrädern von der Regionalversammlung verabschiedet. Die Einwendungen wurden seitens des RP Darmstadt und der Regionalversammlung Südhessen nicht ausreichend berücksichtigt und gehört, ganz im Gegenteil. Gründau wird nach Aussage des RP Darmstadt mit der größten Königsfläche 2-449 ( 632,9 ha) , davon 415,9 ha auf Gründauer Gebiet und zusätzlich 147,1 ha Weißfläche, gesamt also 780 ha in ganz Südhessen beglückt „und es sei im Übrigen auch einfach Pech, dass der kleine Ortsteil Breitenborn aus 4 Himmelsrichtungen umzingelt und mit 50,3 % Flächenausweisung belastet wird. Die Bürger haben kein Anrecht auf ein schönes Landschaftsbild und Ruhe und das könne jeden Ort treffen.“ (Zitat Fr. Flocke RP Darmstadt)". Wie bereits mehrfach berichtet, wird Gründau mit einer Flächenausweisung für den Bau von Windrädern in Höhe von 8,6% überproportional belastet und es ist Platz für ca. 60 Windräder in Gründau, ohne die Flächen auf Büdinger oder / und Ronneburger Gemarkung, die direkt angrenzen. WindJammer Gründau e. V. ruft deshalb erneut die Gründauer Bürgerinnen und Bürger dazu auf, eine Stellungnahme bis 20.12.2020 abzugeben, auch wenn die Frist dazu am 31.12.2020 abläuft, was bedeutet, dass die Stellungnahmen bereits am 31.12.2020 dem RP vorliegen müssen", heißt es in einer Pressemitteilung der Bürgerinitiative "WindJammer Gründau e.V."
Die Einwendungen sind postalisch zu richten an: RP Darmstadt Dez. III, 31.1, 64278 Darmstadt oder Mail III31.1Teilplan Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 06151 128914
"Die nun abzugebenden Einsprüche haben nichts mit dem aktuellen Verfahren Hammelsberg zu tun. Hier sind weiter die Klagen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Landesverband Hessen e.V., die von WindJammer Gründau e.V. unterstützt wird sowie der Gemeinde Gründau anhängig. Derzeit besteht noch der Baustopp, der kürzlich für 14 Tage ausgesetzt wurde. In der 3. Offenlage des RP Südhessen geht es alleine um die Ausweisung der Flächen, auf denen in Zukunft Windräder gebaut werden können. Für Fragen oder Hilfestellung zur Abgabe der Einwendungen steht der Verein WindJammer Gründau e.V. sehr gerne zur Verfügung. Es kann über die Homepage www.windjammer-gruendau.de Kontakt aufgenommen werden", so "Windjammer" abschließend.