Viele der vorgenommenen Änderungen – wie die Einführung der Kinderfeuerwehr, die Anpassung der Altersgrenzen und die Möglichkeit digitaler Sitzungsformate – seien sinnvoll und zeitgemäß. Im Vorfeld der Gemeindevertretersitzung am 28.05.2026 macht die AfD-Fraktion zugleich deutlich, dass sie der vorliegenden Fassung der Satzung nicht zustimmen kann, da zwei neu eingefügte Formulierungen aus ihrer Sicht rechtlich unpräzise sindund eine unnötige Politisierung ermöglichen.
Fraktionsvorsitzender Michael Wells: „Wir unterstützen die Modernisierung der Feuerwehrsatzung ausdrücklich. Dennoch können wir der aktuellen Fassung nicht zustimmen, solange zwei Formulierungen nicht klarer gefasst werden. Diese Änderungen verändern nicht den Sinn der Satzung, verhindern aber politische Auslegungsspielräume. Wir werden diese Punkte in der kommenden Gemeindevertretersitzung zur Diskussion stellen. In §6 Abs. 2 wurde ergänzt, dass Feuerwehrangehörige 'die Menschenrechte anerkennen' müssen. Die AfD-Fraktion unterstützt diesen Grundgedanken ausdrücklich. Allerdings ist der Begriff ohne Bezugspunkt juristisch unbestimmt und damit anfällig für politische Interpretation.
Wells betont weiter: „Wir gehen selbstverständlich davon aus, dass die Grundrechte nach Artikel 1 bis 19 des Grundgesetzes gemeint sind. Genau diese Konkretisierung ist notwendig, um Rechtssicherheit zu schaffen. Ohne diese Klarstellung bleibt die Formulierung offen für politische Deutungen.“
Verhalten nur im Einsatzkontext bewerten
"In §8 Abs. 4 d) kann ein Ausschluss erfolgen bei 'Verletzung der Pflicht für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten'. Die AfD-Fraktion unterstützt das Ziel der Regelung, sieht jedoch die Gefahr, dass diese
Formulierung in den privaten Lebensbereich hineinwirken könnte, wenn sie nicht klar eingegrenzt wird. Wir wollen sicherstellen, dass satzungsrelevantes Verhalten ausschließlich im Rahmen feuerwehrlicher Tätigkeiten bewertet wird. Der private Raum der Feuerwehrangehörigen muss geschützt bleiben. Eine solche Ergänzung ändert nicht den Sinn der Vorschrift, verhindert aber Missbrauch", so Wells weiter.
Feuerwehr muss neutral und unpolitisch bleiben
Die AfD-Fraktion sieht in beiden Formulierungen das Risiko, dass sie künftig genutzt werden könnten, um politisch unliebsame Feuerwehrmitglieder zu benachteiligen – etwa Personen, die der AfD oder einer anderen Partei beziehungsweise Gruppierung angehören oder ihr nahestehen. Wells stellt klar: „Wir wollen verhindern, dass engagierte Feuerwehrleute aufgrund politischer Ansichten oder möglicher Bewertungen durch den Verfassungsschutz ausgeschlossen werden. Die Feuerwehr ist eine unpolitische Institution – und das muss sie bleiben.“
Die Fraktion betont, dass ihre vorgeschlagenen Änderungen keine inhaltliche Umgestaltung, sondern lediglich rechtliche Präzisierungen darstellen, die die Neutralität der Feuerwehr schützen sollen. "Die AfD-Fraktion hofft, dass diese rechtlich gebotenen Klarstellungen auch von den übrigen Fraktionen mitgetragen werden, um den Schutz der privaten Rechte der Feuerwehrangehörigen eindeutig zu gewährleisten", heißt es abschließend in der Pressemitteilung.



