Die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutsch-lands (CDU) unter der laufenden Nummer 12 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, Nicol Schlosser (CDU), hat auf ihr Mandat verzichtet. Aufgrund des Verzichts von Uwe Häuser und Nicol Schlosser (CDU) wird gemäß § 34 KWG der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlages der Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) unter der laufenden Nummer 9 für die Gemeindewahl am 15.03.2026, David Mühle (CDU) als Nachrücker in die Gemeindevertretung Linsengericht festgestellt.
"Gegen diese Feststellung kann gemäß §§ 34, 25 KWG jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindewahlleiterin, Altenhaßlau, Amtshofstraße 1, 63589 Linsengericht, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden", heißt es aus dem Rathaus.




