Der Beschuldigte wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt - Zweigstelle Offenbach - am Dienstagvormittag bei der zuständigen Ermittlungsrichterin am Amtsgericht Offenbach am Main vorgeführt, die den Haftbefehl verkündete und die Untersuchungshaft gegen ihn anordnete. Der 22-Jährige sitzt nun in einer Justizvollzugsanstalt.
Hintergrund:
Bereits vor der Festnahme am Montagnachmittag kam es in den vergangenen Monaten zu Überweisungen an bis dato unbekannte Täter. Der Frau wurde via Telefon in betrügerischer Weise die Unterstützung bei Verkaufsgeschäften vorgetäuscht. Unbekannte Täter gaben hierbei wiederholt an, dass mit dem überwiesenen Geld unter anderem Aktien sowie Kryptowährungen gekauft würden. Die Mühlheimerin solle von den Investitionen profitieren. Um eine für die Transaktionen notwendige und angeblich gesperrte App zu reaktiveren, sollte sodann am Montag (13. Juli 2026) Bargeld übergeben werden. Im Rahmen der Übergabe erfolgte die vorläufige Festnahme des 22-Jährigen, der keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.
PRÄVENTIONSHINWEISE
Cybertrading-Betrug: Polizei warnt vor Gefahr im Internet Die Polizei warnt eindringlich vor der immer wiederkehrender Betrugsmasche im Internet: dem sogenannten Cybertrading-Betrug (Anlagebetrug im Internet). Dabei handelt es sich um professionell organisierte Anlagebetrugsdelikte, bei denen Täter vermeintlich lukrative Online-Investments bewerben und gezielt auf das Vertrauen von Bürgerinnen und Bürgern setzen. Die Täter nutzen gezielt soziale Medien wie Facebook oder Instagram, um Personen zu kontaktieren. Häufig kommen täuschend echte, KI-generierte Videos (Deepfakes) zum Einsatz, in denen bekannte Persönlichkeiten scheinbar für die Investments werben. Versprochen werden hohe Gewinne bei geringem Risiko, oft bereits ab einem Einstieg von 250 Euro. Nach einer ersten Kontaktaufnahme geben sich die Täter als professionelle Finanzberater aus und bauen gezielt Vertrauen auf. Über manipulierte Handelsplattformen werden den Geschädigten scheinbare Gewinne angezeigt, um sie zu weiteren Investitionen zu bewegen. Tatsächlich existieren diese Gewinne nicht.
Gefahr endet nicht mit dem ersten Betrug
Nach dem eigentlichen Betrug werden Geschädigte häufig erneut kontaktiert. Unter dem Vorwand, das verlorene Geld zurückholen zu können, geben sich Täter als Ermittler, Anwälte oder Behörden aus. Für angebliche Rückholaktionen werden erneut Gebühren verlangt.
Die Polizei betont, dass Aufklärung und Vorsicht der beste Schutz vor Cybertrading-Betrug sind. Bürgerinnen und Bürger sollten insbesondere auf folgende Warnsignale achten:
- Unrealistisch hohe Gewinnversprechen oder angeblich risikofreie Anlagen
- Prominente, die vermeintlich für Investments werben
- Zeitdruck ("nur heute verfügbar")
- Unaufgeforderte Kontaktaufnahme durch angebliche Broker
- Aufforderung zur Installation von Fernzugriffssoftware
- Fehlende oder unklare Unternehmensangaben
Konkrete Verhaltensempfehlungen:
- Werbung kritisch hinterfragen und eigenständig überprüfen
- Keine Fernwartungssoftware installieren
- Keine sensiblen Daten wie Ausweiskopien oder Bankinformationen weitergeben
- Vor Investitionen unabhängige Beratung einholen
- Im Zweifel keine Zahlungen leisten
Wer Zweifel hat oder bereits betroffen ist, sollte sich umgehend an die Polizei wenden.
Weitere Informationen sind unter nachfolgendem Link zu finden: https://www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-internet/online-tradinghttps://www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-internet/online-tradinghttps://www.polizei.hessen.de/praevention/gemeinsam-sicher-in-hessen/sicher-im-internet/online-trading



