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Hessen Spitzenreiter bei Besoldung von Beamten und Richtern

Der Innenausschuss des Hessischen Landtages führt in dieser Woche eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf für ein Gesetz über die Anpassung der Besoldung und Versorgung in Hessen in den Jahren 2026 und 2027 und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften (HBesVAnpG 2026/2027) durch.

Morgenpost

Innenminister Roman Poseck (CDU) hat im Vorfeld folgende Gesichtspunkte hervorgehoben:

„Hessen hat in den letzten Jahren enorme Investitionen in die Besoldung seiner Beamten, Richter und Versorgungsempfänger unternommen. Der bundesweite Vergleich spiegelt die starken Verbesserungen der letzten Jahre wider. Allein im letzten Jahr hat es Anhebungen um mehr als 10% gegeben. Zum 1. Juli soll es zu einer weiteren Steigerung um 3,02% kommen.

Bereits zuvor hatte das Land die Bezüge zweimal um 3% jeweils zum 1. April 2023 und zum 1. Januar 2024 sowie um 1,89% zum 1. August 2023 angehoben, um den absehbaren Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Besoldung pro-aktiv Rechnung zu tragen. 

Hessen nimmt inzwischen absolute Spitzenplätze im Besoldungsvergleich von Bund und Bundesländern ein. Auch wenn jeder Vergleich eine Momentaufnahme darstellt, weil es auch in anderen Bundesländern stetig Anpassungen gibt, wird Hessen mit der voraussichtlichen Erhöhung zum 1. Juli noch weiter nach vorne rücken. Insgesamt bietet Hessen seinen Beamten nicht nur eine weit überdurchschnittliche Besoldung, die sich aus dem Grundgehalt, Familienzuschlägen und einer monatlichen Sonderzahlung zusammensetzt, sondern darüber hinaus im Ländervergleich auch weitere Vorteile, wie zum Beispiel ​überdurchschnittliche Beihilfeleistungen und das Landesticket für die kostenlose Nutzung des ÖPNV. 

Für mich steht es außer Zweifel, dass die hessischen Beamten eine angemessene Vergütung verdienen. Sie übernehmen in herausfordernden Zeiten überragend wichtige Aufgaben für das Gemeinweisen. Ohne leistungsfähige Beamte kann unser Staat nicht funktionieren. Gerade für die zentralen Bereiche Bildung und Sicherheit braucht es gut ausgebildete und engagierte Bedienstete. Dies gilt auch in Zukunft. Deshalb ist es wichtig, dass das Land Hessen ein attraktiver Arbeitgeber bleibt.

Mit der Reform der Beamtenbesoldung geht das Land an seine finanziellen Belastungsgrenzen. Zusätzlich zu der Gehaltserhöhung sollen der Zuschlag für Kinder und die Einstiegsgehälter durch das Streichen einer Erfahrungsstufe erhöht werden, um den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung des vergangenen Jahres zu entsprechen. In diesem Kontext ist auch die Einführung eines Familieneinkünftemodells beabsichtigt, das bereits in nahezu allen Ländern zur Anwendung kommt und zukünftig auch im Bund eingeführt werden soll. 

Besoldungsentwicklungen bei Beamten und Richtern bewegen sich nicht im luftleeren Raum. Sie müssen durch den Haushalt finanzierbar sein. Dies ist in der aktuellen Haushaltslage eine wirkliche Kraftanstrengung. Besoldungserhöhungen sollten sich außerdem nicht von allgemeinen Entwicklungen abkoppeln. Mir ist bewusst, dass die starken Steigerungen im Öffentlichen Dienst, die vor allem auch verfassungsrechtlichen Vorgaben folgen, mittelbare Auswirkungen auf die Wirtschaft haben. Gerade in Zeiten, in denen viele Unternehmen um ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit ringen, darf dies nicht außer Betracht bleiben.

Deshalb hoffe ich auch, dass die aktuellen Debatten über die Beamtenbesoldung keine Gräben vertiefen. Ich werbe um wechselseitiges Verständnis - in der Beamtenschaft genauso wie in der Wirtschaft.“

Aus einer aktuellen Besoldungsübersicht ergeben sich zum 1. Juli beispielhaft folgende Vergleiche:

Monatsgehälter, jeweils (entsprechend Rechtsprechung Bundesverfassungsgericht) „Eckbeamter“ (verheiratet, zwei Kinder):

A6 (mittlerer Dienst) 

Anfangsgehalt:           Hessen 4.266,27 Euro (Platz 1 im Vergleich mit Bund und 16 Bundesländern; Platz 2 liegt bei 4020,60 Euro)

Endgehalt:                  Hessen 4.764,42 Euro (Platz 2)

A10 (gehobener Dienst)

Anfangsgehalt:           Hessen 4.943,54 Euro (Platz 1, Platz 2 liegt bei 4.690,21 Euro)

Endgehalt:                  Hessen 6.126,62 Euro (Platz 2)

A13 (höherer Dienst)

Anfangsgehalt:           Hessen 6.694,84 Euro (Platz 1, Platz 2 liegt bei 6.246,31 Euro)

Endgehalt:                  Hessen 8.006,52 Euro (Platz 2)

B3 (ohne Erfahrungsstufen)

                                   Hessen 11.656,80 Euro (Platz 2)

R1

Anfangsgehalt:           Hessen 6.800,72 Euro (Platz 1, Platz 2 liegt bei 6.310,40 Euro)

Endgehalt:                  Hessen 9.864,34 Euro (Platz 2)

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