Zunächst sollte das Gepäck des Reisenden einer Röntgenkontrolle unterzogen werden, woraufhin er aber gegenüber den Bediensteten erklärte, dass sich lebende Schlangen im Koffer befänden. Der Mann wurde gebeten, den Koffer selbst zu öffnen. Es kamen sodann drei weiße Stoffbeutel zum Vorschein, die jeweils eine Schlange enthielten.
"Lt. Dokumenten, welche der Reisende dabei hatte handelte es sich um drei Regenbogenbaum- Schlangen. Sie sollten ein Überraschungsgeschenk für seine in Deutschland wohnende Mutter sein", so Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Der Reisende behauptete zunächst keine Quittung zu haben, legte dann aber im weiteren Verlauf der Kontrolle eine Rechnung in Höhe von 2.400 USD vor. Für die Schlangen entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 EUR. Infolge wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den Mann eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 400 Euro erhoben. Da weder artenschutzrechtliche- noch veterinärrechtliche Bedenken bestanden, wurden die Tiere nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleistung dem Reisenden überlassen.
Zusatzinformation:
Bei Flug- und Seereisen aus Nicht-EU-Ländern dürfen Reisende ab 15 Jahren Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Waren, die die Reisefreimengen überschreiten oder Verboten und Beschränkungen unterliegen, müssen durch Reisende im roten Ausgang beim Zoll angemeldet werden.






Kommentare
Aber so besonders ist die News jetzt nicht. Passiert 100 oder 1000 fach täglich.
Jemand wird nach Zollware gefragt, verneint, gesteht, zahlt nach und geht weiter.