"Das Urteil des Landgerichts Zweibrücken im Fall des getöteten Zugbegleiters Serkan Çalar lässt viele Menschen mit Unverständnis zurück. Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Eine Verurteilung wegen Totschlags oder gar Mordes, wie sie die Familie des Opfers gefordert hatte, erfolgte nicht. Natürlich gilt in einem Rechtsstaat der Grundsatz, dass ein Gericht nur dann wegen eines Tötungsdelikts verurteilen darf, wenn der entsprechende Vorsatz zweifelsfrei festgestellt werden kann. Die richterliche Unabhängigkeit und die sorgfältige Prüfung aller Umstände sind unverzichtbare Grundlagen unserer freiheitlichen Rechtsordnung.
Dennoch bleibt eine erhebliche Diskrepanz zwischen der juristischen Bewertung und dem Empfinden vieler Bürgerinnen und Bürger. Ein Zugbegleiter wird während der Ausübung seiner beruflichen Pflichten angegriffen, weil er die Einhaltung von Regeln einfordert. Nach den bekannten Umständen der Tat folgen mehrere heftige Schläge gegen Kopf und Oberkörper, anschließend stirbt der 36-jährige Familienvater an den Folgen einer Hirnblutung. Zurück bleiben zwei minderjährige Kinder, die ihren Vater verloren haben. Für viele stellt sich deshalb die Frage, ob die Grenze zwischen schwerer Körperverletzung und bedingtem Tötungsvorsatz in solchen Fällen nicht sehr eng gezogen werden muss. Wer mit erheblicher Gewalt gegen den Kopf eines Menschen einschlägt, weiß um die möglichen lebensgefährlichen Folgen seines Handelns. Dass dennoch kein Tötungsvorsatz angenommen wurde, ist für viele schwer nachzuvollziehen.
Die Justiz darf nicht nach dem Beifall der Öffentlichkeit urteilen. Sie muss nach Recht und Gesetz entscheiden. Aber auch das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat ist ein hohes Gut. Dieses Vertrauen entsteht nicht allein durch die Einhaltung juristischer Verfahren, sondern auch dadurch, dass Urteile für die Gesellschaft nachvollziehbar bleiben. Der Fall zeigt zudem ein größeres Problem: Menschen, die im öffentlichen Dienst oder in öffentlich zugänglichen Bereichen arbeiten, sind zunehmend aggressivem Verhalten ausgesetzt. Zugbegleiter, Busfahrer, Rettungskräfte, Feuerwehrleute und Polizeibeamte leisten einen wichtigen Beitrag für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Wer sie angreift, richtet sich nicht nur gegen eine einzelne Person, sondern gegen die Regeln des gesellschaftlichen Zusammenlebens.
Unabhängig vom Ausgang der angekündigten Revision sollte dieser Fall Anlass sein, den Schutz dieser Berufsgruppen zu verbessern und darüber zu diskutieren, ob unser Strafrecht bei extremen Gewalttaten noch dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung entspricht. Für die Familie des verstorbenen Zugbegleiters kann kein Urteil den Verlust ausgleichen. Ihr Schmerz bleibt. Gerade deshalb sollte der Fall nicht nur juristisch abgeschlossen werden, sondern Anlass für eine ernsthafte gesellschaftliche Debatte sein.
Klaus Reuter
Großkrotzenburg
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