Der 32-Jährige war mit seinem VW mit einem Audi A1 kollidiert, in dem drei Personen saßen, die infolge des heftigen Zusammenstoßes tödlich verletzt wurden. Dabei handelte es sich um zwei 88 und 66 Jahre alte Frauen sowie ein 9-jähriges Kind. Den bisherigen Ermittlungen zufolge soll der Beschuldigte unmittelbar vor dem Zusammenstoß in seinem VW Golf mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit in Richtung Mühlheim am Main gefahren sein. Ihm wird vorgeworfen, hierbei tödliche Verletzungen der Insassen von Fahrzeugen im Gegenverkehr in Kauf genommen zu haben.
Der Haftbefehl war wegen des Verdachts des Mordes an drei Menschen, des verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr ergangen. Der damals noch 31-Jährige wurde daraufhin am Dienstag, 23. Dezember, an seiner Wohnanschrift in Offenbach festgenommen und noch am gleichen Tag einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Offenbach vorgeführt. Dieser setzte den Haftbefehl in Vollzug. Der Beschuldigte befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.


