Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Fröhlich erklärte: „Wir respektieren die Entscheidung des Staatsgerichtshofs. Sie bestätigt die sorgfältige verfassungsrechtliche Prüfung der Landesregierung. Das Urteil macht zugleich deutlich, dass über die Zulassung eines Volksbegehrens nach rechtlichen Maßstäben und nicht nach einer politischen Bewertung seiner Ziele entschieden wird.“
Fröhlich betonte zugleich die Bedeutung des gesellschaftlichen Engagements, das das Volksbegehren ausgelöst habe: „Die vielen Bürgerinnen und Bürger, die sich für das Volksbegehren eingesetzt haben, haben gezeigt, wie wichtig Fragen der Mobilität für viele Menschen in Hessen sind. Dieses Engagement verdient Respekt und ist Ausdruck einer lebendigen Demokratie.“
Nahmobilität bleibt Schwerpunkt der Landesregierung
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verfolgt die Landesregierung das Ziel, die Nahmobilität in Hessen weiter zu stärken. Bereits mit dem Hessischen Nahmobilitätsgesetz wurden wichtige rechtliche Grundlagen geschaffen, um den Fuß- und Radverkehr sowie die kommunale Nahmobilität weiterzuentwickeln. Darüber hinaus unterstützt das Land Städte und Gemeinden mit umfangreichen Förderprogrammen, Beratungsangeboten sowie der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen.
Für den öffentlichen Personennahverkehr stellt das Land in den Jahren 2025 bis 2027 jährlich mehr als 1,2 Milliarden Euro bereit und investiert damit so viel wie nie zuvor in Bus und Bahn.
Die schriftlichen Entscheidungsgründe des Staatsgerichtshofs wird die Landesregierung nun sorgfältig auswerten und prüfen, welche Folgerungen sich hieraus für bestehende gesetzliche Regelungen ergeben.



