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Reallöhne in Hessen im ersten Quartal 2026 um 1,4 Prozent gestiegen

Reallöhne in Hessen im ersten Quartal 2026 um 1,4 Prozent gestiegen

Der Nominallohnindex in Hessen ist im ersten Quartal 2026 um 3,9 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025 gestiegen. Die Verbraucherpreise erhöhten sich im ersten Quartal 2026 im Vergleich zum Vorjahresquartal um 2,4 Prozent. Wie das Hessische Statistische Landesamt mitteilt, verzeichneten die Beschäftigten in Hessen somit ein reales – also preisbereinigtes – Lohnplus: Der Reallohnindex stieg um 1,4 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2025.

VR Bank Main-Kinzig-Büdingen eG

Positive Reallohnentwicklung setzt sich fort

Mit diesem zwölften Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal in Folge setzte sich die positive Reallohnentwicklung auch im ersten Quartal 2026 fort. Überdurchschnittlich stark erhöhten sich die Nominallöhne im ersten Quartal 2026 unter anderem im Bereich „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (plus 7,7 Prozent) sowie in den Bereichen „Information und Kommunikation“ und „Grundstücks- und Wohnungswesen“ (beide plus 6,3 Prozent). Insgesamt verzeichnete der Dienstleistungsbereich ein Nominallohnplus von 3,7 Prozent im Vergleich zum ersten Quartal des Vorjahres. Im Produzierenden Gewerbe lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal bei 4,4 Prozent.

Geringfügig Beschäftigte mit den stärksten Nominallohnzuwächsen

Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrem Beschäftigungsumfang, wiesen geringfügig Beschäftigte mit 4,4 Prozent im ersten Quartal 2026 den stärksten Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Nominallöhne von Vollzeitbeschäftigten stiegen um 4,0 Prozent. Für Beschäftigte in Teilzeit war ein Lohnanstieg von 3,9 Prozent im ersten Quartal 2026 zu verzeichnen.

Unter den Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten Nominallohnzuwächse von durchschnittlich 5,4 Prozent. Für das Fünftel mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne um 2,8 Prozent und damit weniger stark als die Verdienste aller Vollzeitbeschäftigten.

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